Damit รผbrige Speisen nicht in der Tonne landen, kรถnnen Gastronomen Lebensmittel spenden. Was gilt es hierbei zu beachten?
Quelle: Oleksandr Latkun/Colourbox.de

Lebensmittel spenden: Was gilt es zu beachten?

Auch bei bester Planung und Kalkulation kann es passieren, dass Lebensmittel oder Speisen am Ende des Tages รผbrig bleiben. Allein auf die AuรŸer-Haus-Verpflegung entfallen mit 1,7 Mio. Tonnen rund 14 Prozent der in Deutschland produzierten Lebensmittelabfรคlle โ€“ aber nicht alles davon mรผsste in der Tonne landen.

Stattdessen kรถnnen Gastronomen noch verzehrfรคhige Lebensmittel an soziale Einrichtungen spenden, denn zum Wegwerfen sind sie viel zu schade. In ihnen stecken kostbare Ressourcen wie landwirtschaftliche Flรคche, Wasser, Energie, menschliche Arbeit und Rohstoffe.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen es beim Spenden von Lebensmitteln zu beachten gilt, berichtet Wolfgang Kulow, Dezernatsleiter, Dezernat 54 Veterinรคrwesen und Verbraucherschutz, Regierungsprรคsidium GieรŸen, im Interview.

Herr Kulow, im Mรคrz 2021 hat die EU-Kommission die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 u. a. hinsichtlich Lebensmittelspenden angepasst. Was regelt das neue Kapitel?

Das neue Kapitel VIa des Anhangs II der Verordnung regelt den Verkehr mit Lebensmitteln zwischen zwei Lebensmittelunternehmen, nรคmlich den Spendern und den Tafeln. Damit wird gleichzeitig klargestellt, dass es sich auch bei den Tafeln um Lebensmittelunternehmen handelt, woraus sich Rechte und Pflichten ergeben.

Schon vorher gab es die Mรถglichkeit, Lebensmittel zu spenden. Die Bedingungen befanden sich jedoch rechtlich teils in einer Grauzone. Mit dem neuen Kapitel werden klare Bedingungen geschaffen und so der Verschwendung von Lebensmitteln durch Wegwerfen entgegengewirkt.

Wolfgang Kulow, Dezernatsleiter, Dezernat 54 Veterinรคrwesen und Verbraucherschutz, Regierungsprรคsidium GieรŸen (Quelle: Kulow)

Lebensmittel kรถnnen laut dieser Verordnung auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weitergegeben werden โ€“ vorausgesetzt der Lebensmittelunternehmer bewertet diese als nicht gesundheitsschรคdlich. Klingt eher nach einer Gefahr statt nach einer Erleichterung hinsichtlich dem Spenden, oder?

Bis zum Ablauf des MHD garantiert der Hersteller des Lebensmittels, dass Aussehen, Geruch und Geschmack einwandfrei sind. Mit dem Ablauf des Datums kommt es nicht automatisch zum Verderb. Beide Lebensmittelunternehmer, also Spender und Tafel, mรผssen sich von der Genusstauglichkeit รผberzeugen. Die Entscheidung รผber die Weitergabe fรคllt letztlich risikoorientiert, denn bei Lebensmitteln in Fertigpackungen bleibt im Grunde nur die optische Kontrolle. Es muss entschieden werden:

  • Ist eine kurzfristige รœberschreitung des MHDs tolerierbar (z. B. kรผhlpflichtige Frischeprodukte)?
  • Welche Lebensmittel halten ggf. noch lรคnger (z. B. Fertigpackungen, die ohne Kรผhlung haltbar sind)?

Wann sollten oder dรผrfen Lebensmittel nicht mehr gespendet werden?

Lebensmittel mit optischen Auffรคlligkeiten wie Verfรคrbungen, Aufgasung oder defekter Verpackung sollte man nicht mehr weitergeben. Sehr leicht verderbliche Ware hat im รœbrigen kein MHD, sondern ein Verbrauchsdatum. Wenn dieses ablรคuft, darf das Lebensmittel auf keinen Fall mehr abgegeben werden.

Unverpackte Waren wie Backwaren oder Obst und Gemรผse sollte man ebenfalls optisch kontrollieren. Grundsรคtzlich gilt: Lebensmittel, die man selbst nicht mehr essen mรถchte, sollte man auch nicht weitergeben.

Kรถnnen auch ordnungsgemรครŸ rรผckgekรผhlte Speisenรผberhรคnge wie Gulasch gespendet werden?

Was spricht dagegen? Viele Kรผchen kochen nicht nur fรผr den Verzehr vor Ort, sondern verpflegen auch Dritte wie Schulen oder Kindergรคrten. Wenn unter Beachtung der allgemeinen Hygiene รœberhรคnge gespendet werden, dann sollte das kein Problem sein. Gastro-Betriebe sollten Speisenรผberhรคnge aber fรผr den sofortigen Verzehr weitergeben. Werden Lebensmittel in Fertigpackungen hergestellt und gespendet, muss natรผrlich das MHD bestimmt werden.

Wie und wo kรถnnen sich Interessierte detailliert รผber das Spenden von Lebensmitteln informieren?

Der Verordnungstext liest sich sperrig, daher hat die EU zwei erlรคuternde Leitfรคden herausgegeben. Aus Sicht der Praxis halte ich den โ€žLeitfaden fรผr Managementsysteme fรผr Lebensmittelsicherheit im Lebensmitteleinzelhandel, einschlieรŸlich Lebensmittelspendenโ€œ fรผr gelungen. Er geht auf die Grundbedingungen der Produktion und des Vertriebs von Lebensmitteln auf der Ebene des Einzelhandels ein und befasst sich in einem eigenen Teil mit Spenden. Auf die weitgehend tabellarische Darstellung muss man sich allerdings einlassen. Auch die โ€žEU-Leitlinien fรผr Lebensmittelspendenโ€œ verdienen Beachtung. Sie sind sehr detailliert und gehen auf alle Fragen ein.

Inwiefern erleichtert oder erschwert die neue Verordnung die Weitergabe von Lebensmitteln?

Die Verordnung stellt klar, dass es sich beim Spenden von Lebensmitteln zunรคchst einmal um ein ganz normales Inverkehrbringen von Lebensmitteln handelt. Einige Dinge, die bei den Beteiligten frรผher fรผr Unsicherheit sorgten, wie der Umgang mit Lebensmitteln, deren MHD abgelaufen ist, oder das Einfrieren von Fleisch zum Zweck der Spende, sind nun geregelt. Zuvor war dies eine Grauzone.

Normalerweise muss Fleisch direkt nach der Schlachtung eingefroren werden, also auf Herstellerebene. Zum Zweck von Lebensmittelspenden darf Fleisch nun vor Ablauf des Verbrauchsdatums eingefroren werden. Dies wurde vorher schon so praktiziert und toleriert, war aber eigentlich nicht erlaubt. Insofern macht die Verordnung einiges mรถglich, was bisher fragwรผrdig oder sogar untersagt war.

Herzlichen Dank fรผr das Gesprรคch!

FAQ: Lebensmittel spenden statt wegwerfen

Haftung

Das Produkthaftungsgesetz regelt etwaige Ansprรผche, sollte es zu einem Personen- oder Sachschaden durch einen Produktfehler kommen. Fรผr den Schaden haftet jeweils das herstellende bzw. importierende Unternehmen. Kann dieses nicht ermittelt werden, haftet der Inverkehrbringer, in diesem Fall die weitergebende Einrichtung oder Organisation.

Rรผckverfolgbarkeit

Der Weg eines Lebensmittels muss durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen nachverfolgbar sein. Dies ermรถglicht ein schnelles Handeln, falls sich ein Lebensmittel als nicht sicher erweist. Jedes Lebensmittelunternehmen muss der zustรคndigen Behรถrde Auskunft darรผber geben kรถnnen, von welchem Unternehmen es seine Produkte erhalten bzw. an welche es diese abgegeben hat. Die Dokumentationspflicht bezieht sich somit jeweils auf eine Stufe vor und zurรผck in der Lebensmittelkette โ€“ mit Ausnahme der letzten Stufe, den Endverbrauchern.

Fรผr soziale Einrichtungen gilt seit 2005 in Deutschland ein vereinfachtes Lieferscheinverfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an diese Einrichtungen. Der Spender genรผgt demnach den Anforderungen, wenn er das vom Empfรคnger ausgefรผllte und unterschriebene Formular aufbewahrt.

Steuer

Die unentgeltliche Abgabe von Lebensmitteln durch Unternehmer wird rechtlich einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, weshalb fรผr den Unternehmer Umsatzsteuer anfรคllt. Die Bemessungsgrundlage hierfรผr ist der fiktive Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Abgabe. Spendet ein Unternehmer Lebensmittel an eine Tafel, fรคllt dafรผr jedoch keine Umsatzsteuer an, wenn diese Lebensmittel kurz vor dem MHD stehen oder es sich um Frischwaren wie Obst, Gemรผse oder Backwaren handelt, die nicht mehr verkรคuflich sind. Der fiktive Einkaufspreis wird dann mit 0 Euro angesetzt.

Transport

Fรผr die Einhaltung der Transportbedingungen ist derjenige Lebensmittelunternehmer verantwortlich, der den Transport durchfรผhrt. Das kann auch die abholende Tafel sein. Es gelten die normalen Transportbedingungen, z. B. Schutz vor Verunreinigung oder Kรผhlung. Die Absicherung erfolgt durch die รผblichen betriebseigenen Kontrollen (Temperaturregistrierung per Logger, Messung der Temperaturen im Rahmen der Wareneingangskontrollen, Einhaltung kurzer Transportzeiten usw.).

Verpackung

Das Hygienerecht unterscheidet zwischen Umhรผllung und Verpackung. Bei der Umhรผllung handelt es sich um das Material, dass das Lebensmittel direkt umgibt wie die Folie einer Fertigpackung oder eine Getrรคnkeflasche. Die Anforderungen an das Material, aber auch an die Tรคtigkeit des Umhรผllens ergeben sich auf dem Anhang II Kapitel X der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

  • Bei zu spendenden Lebensmitteln in Fertigverpackungen gilt: Unversehrtheit.
  • Lebensmittel, die lose unverpackt verkauft werden, etwa Obst, Gemรผse und Backwaren, mรผssen vor einer nachteiligen Beeinflussung z. B. durch Schmutz, Staub, Beniesen oder Behusten geschรผtzt werden. Geeignet sind etwa dafรผr vorgesehene Tรผten oder abgedeckte, saubere Kisten.

Quelle: B&L MedienGesellschaft, BMEL, OFD Niedersachsen

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