Der Bundesverband der Imbissbetriebe (BVI) nimmt regelmäßig zu aktuellen politischen Entwicklungen Stellung, die direkte Auswirkungen auf die Branche haben. In seinem aktuellen Kommentar äußert sich Jürgen Kasper, Vizepräsident des BVI, zu den Erwartungen an die Umweltpolitik der neuen Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) und kommunale Verpackungssteuern.
Die nachfolgende Einschätzung gibt ausschließlich die Sichtweise des Verbandes wieder.
Neue Akteure in der Umweltpolitik
Nach der Grünen-Politikerin Katharina Schulze hat nunmehr Carsten Schneider von der SPD das Bundesumweltministerium übernommen. Herr Schneider selbst ist auf umweltpolitischen Gebieten bisher nicht hervorgetreten.
Für die Umwelt ist auch die Zusammensetzung des Umweltausschusses des Bundestages nicht ohne Bedeutung, geleitet wird der Ausschuss von dem linken Politiker Lorenz Gösta Beutin. Die beiden, von den Unionsparteien gestellten Abgeordneten, die bisher in die Thematik eingearbeitet waren, sind abgewechselt worden durch Mark Helfrich, Wahlkreis Steinburg/Dithmarschen-Süd, Florian Bilic, Wahlkreis Pirmasens. Von der SPD bleibt Michael Thews Berichterstatter für die Kreislaufwirtschaft.
Konkrete Vorgaben für die künftige Politik sind aus dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Gleichwohl konnte bisher herausgehört werden, dass der Minister kommunale Verpackungssteuern nicht abzuwehren beabsichtigt.
Zudem ist Jochen Flasbarth seit Mai 2025 Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Herr Flasbarth war früher Präsident des Bundesumweltamtes und steht für eine restriktive Umweltpolitik auch bezüglich der Vorgaben aus Brüssel ein, er steht für das von Frau Schulze verhängte Verbot von Plastiktüten. Er ist verantwortlich für die Verhinderung privatwirtschaftlicher erweiterter Herstellerverantwortung, so auch in Bezug auf die europäische Verpackungssteuerverordnung.
Bürokratieabbau als zentrales Anliegen des BVI
Die Wirtschaftsverbände, wie auch der BVI, wollen sich bei aktuellen Umweltthemen für Bürokratieabbau einsetzen, der auch aus Personal- und Kostengründen dringend erforderlich ist.
Bei dem sogenannten Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) handelt es sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie nach der beteiligte Unternehmen Abgaben entrichten sollen – etwa für in Kommunen anfallende Reinigungskosten. Das Gesetz hat für die Imbissbetreiber die Bedeutung, dass von der Höhe der Abgabe, die nach dem Gesetz gezahlt werden sollen, auch die Preise für die Verpackung ansteigen. Bei nicht marktwirtschaftlich kontrollierten Einnahmen besteht die Gefahr, dass sie bei den Kommunen versickern. Österreich kommt zum Beispiel mit etwa der Hälfte der Einnahmen aus dem Kunststoffgesetz zur Deckung kommunaler Reinigungskosten auf.
Das Umweltbundesamt (UBA), die Behörde, die Vorarbeit für das Ministerium leistet, setzt sich zum Ziel deutlich über europäische Vorgaben hinaus, zum Schaden deutscher Unternehmen, tätig zu werden. So geht die Behörde über eine Richtlinienkonforme Auslegung hinaus, anstatt sich innerhalb der Vorgaben zu bewegen. So soll nach den Vorgaben des UBA Zahlungen in den Fonds bereits erstmalig bei Bereitstellung auf dem deutschen Markt fällig werden. Liefert also der deutsche Hersteller seine in Deutschland produzierte Ware nach Belgien, so soll nach den Vorstellungen des UBA die erstmalige Abgabe in Deutschland gezahlt werden, beim Grenzübertritt in Belgien fordert Belgien für diese Ware ebenfalls Abgaben. In anderen Ländern werden die Abgaben nur fällig, wenn die Ware dort auch auf dem Markt kommt. Die Vorgaben des UBA führen also zu einer Schädigung der deutschen Wirtschaft, zu Wettbewerbsnachteilen und zu unnötigen Verwaltungskosten.
Das EWKFondsG betrifft in erster Linie Einwegskunststoffverpackungen für Speisen und Getränke, bei denen die Gefahr besteht, dass sie im öffentlichen Raum entsorgt oder achtlos weggeworfen werden. Entgegen der Intention des Gesetzes versucht die Behörde, die Regeln auch auf sonstige Verpackungen auszulegen. Mit einer hauchdünnen Beschichtung bei Verbundverpackungen z. B unter 5 Prozent. Aus dem Gesetz lässt sich eine derartige Auslegung nicht entnehmen. Dies stört die Behörde aber nicht. Wenn sie nicht weiter weiß, vertritt Sie die Auffassung, ihre Interpretation sei nicht verhandelbar, auch wenn andere Mitgliedstaaten der EU dies anders sehen und handhaben.
Kommunale Verpackungssteuern werden zum Thema
Das Thema kommunale Verpackungssteuern wird demnächst für unseren Verband, wie auch für Betriebe großen Raum einnehmen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieses Thema bei jeder Kommune einzeln aufgerufen werden kann. Der Bund ist nicht bereit eine Bundeskompetenz vorzugeben. Unterbinden könnten dies noch die Länder durch Vorgabe eines Genehmigungsvorbehaltes. Davon Gebrauch gemacht hat bisher nur das Land Bayern. Möglicherweise wird das Land Thüringen folgen.
Kommunale Verpackungssteuern gibt es derzeit in Tübingen, Freiburg, Konstanz und Nellingen.
Kommunalwahlen stehen demnächst in NRW am 14. September 2025, in Hessen am 15. März 2026 und in Niedersachsen im Herbst 2026 an.
Quelle: Jürgen Kasper/BVI

Mehrweg: Status quo und Tipps
für die Umsetzung im eigenen Betrieb
Sowohl die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als auch das Institut für Wirtschaftsförderung kommen zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Mehrwegangebotspflicht allein nicht ausreicht – zu minimal seien die Auswirkungen auf den Zuwachs von Mehrwegnutzern.
Dabei lohnt sich Mehrweg nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell für die Gastronomen, zeigt das vom BMEL-geförderten Projekt REPAID: Im Praxistest sparten die teilnehmenden Betriebe durchschnittlich zwischen 10 und 16 Prozent der Verpackungskosten und durchschnittlich 12 Prozent des CO2-Fußabdruckes für Verpackungen ein.