Neue Umweltpolitik: Der BVI warnt vor Mehrbelastungen durch das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz und fordert weniger Bรผrokratie fรผr Imbissbetriebe.
Quelle: ChatGPT/Dall-E

Bundesverband der Imbissbetriebe (BVI): Stellungnahme zur Umweltpolitik der neuen Bundesregierung

Der Bundesverband der Imbissbetriebe (BVI) nimmt regelmรครŸig zu aktuellen politischen Entwicklungen Stellung, die direkte Auswirkungen auf die Branche haben. In seinem aktuellen Kommentar รคuรŸert sich Jรผrgen Kasper, Vizeprรคsident des BVI, zu den Erwartungen an die Umweltpolitik der neuen Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) und kommunale Verpackungssteuern.

Die nachfolgende Einschรคtzung gibt ausschlieรŸlich die Sichtweise des Verbandes wieder.

Neue Akteure in der Umweltpolitik

Nach der Grรผnen-Politikerin Katharina Schulze hat nunmehr Carsten Schneider von der SPD das Bundesumweltministerium รผbernommen. Herr Schneider selbst ist auf umweltpolitischen Gebieten bisher nicht hervorgetreten.

Fรผr die Umwelt ist auch die Zusammensetzung des Umweltausschusses des Bundestages nicht ohne Bedeutung, geleitet wird der Ausschuss von dem linken Politiker Lorenz Gรถsta Beutin. Die beiden, von den Unionsparteien gestellten Abgeordneten, die bisher in die Thematik eingearbeitet waren, sind abgewechselt worden durch Mark Helfrich, Wahlkreis Steinburg/Dithmarschen-Sรผd, Florian Bilic, Wahlkreis Pirmasens. Von der SPD bleibt Michael Thews Berichterstatter fรผr die Kreislaufwirtschaft.

Konkrete Vorgaben fรผr die kรผnftige Politik sind aus dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Gleichwohl konnte bisher herausgehรถrt werden, dass der Minister kommunale Verpackungssteuern nicht abzuwehren beabsichtigt.

Zudem ist Jochen Flasbarthย seit Mai 2025 Staatssekretรคr imย Bundesministerium fรผr Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Herr Flasbarth war frรผher Prรคsident des Bundesumweltamtes und steht fรผr eine restriktive Umweltpolitik auch bezรผglich der Vorgaben aus Brรผssel ein, er steht fรผr das von Frau Schulze verhรคngte Verbot von Plastiktรผten. Er ist verantwortlich fรผr die Verhinderung privatwirtschaftlicher erweiterter Herstellerverantwortung, so auch in Bezug auf die europรคische Verpackungssteuerverordnung.

Bรผrokratieabbau als zentrales Anliegen des BVI

Die Wirtschaftsverbรคnde, wie auch der BVI, wollen sich bei aktuellen Umweltthemen fรผr Bรผrokratieabbau einsetzen, der auch aus Personal- und Kostengrรผnden dringend erforderlich ist.

Bei dem sogenannten Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) handelt es sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie nach der beteiligte Unternehmen Abgaben entrichten sollen – etwa fรผr in Kommunen anfallende Reinigungskosten. Das Gesetz hat fรผr die Imbissbetreiber die Bedeutung, dass von der Hรถhe der Abgabe, die nach dem Gesetz gezahlt werden sollen, auch die Preise fรผr die Verpackung ansteigen. Bei nicht marktwirtschaftlich kontrollierten Einnahmen besteht die Gefahr, dass sie bei den Kommunen versickern. ร–sterreich kommt zum Beispiel mit etwa der Hรคlfte der Einnahmen aus dem Kunststoffgesetz zur Deckung kommunaler Reinigungskosten auf.

Das Umweltbundesamt (UBA), die Behรถrde, die Vorarbeit fรผr das Ministerium leistet, setzt sich zum Ziel deutlich รผber europรคische Vorgaben hinaus, zum Schaden deutscher Unternehmen, tรคtig zu werden. So geht die Behรถrde รผber eine Richtlinienkonforme Auslegung hinaus, anstatt sich innerhalb der Vorgaben zu bewegen. So soll nach den Vorgaben des UBA Zahlungen in den Fonds bereits erstmalig bei Bereitstellung auf dem deutschen Markt fรคllig werden. Liefert also der deutsche Hersteller seine in Deutschland produzierte Ware nach Belgien, so soll nach den Vorstellungen des UBA die erstmalige Abgabe in Deutschland gezahlt werden, beim Grenzรผbertritt in Belgien fordert Belgien fรผr diese Ware ebenfalls Abgaben. In anderen Lรคndern werden die Abgaben nur fรคllig, wenn die Ware dort auch auf dem Markt kommt. Die Vorgaben des UBA fรผhren also zu einer Schรคdigung der deutschen Wirtschaft, zu Wettbewerbsnachteilen und zu unnรถtigen Verwaltungskosten.

Das EWKFondsG betrifft in erster Linie Einwegskunststoffverpackungen fรผr Speisen und Getrรคnke, bei denen die Gefahr besteht, dass sie im รถffentlichen Raum entsorgt oder achtlos weggeworfen werden. Entgegen der Intention des Gesetzes versucht die Behรถrde, die Regeln auch auf sonstige Verpackungen auszulegen. Mit einer hauchdรผnnen Beschichtung bei Verbundverpackungen z. B unter 5 Prozent. Aus dem Gesetz lรคsst sich eine derartige Auslegung nicht entnehmen. Dies stรถrt die Behรถrde aber nicht. Wenn sie nicht weiter weiรŸ, vertritt Sie die Auffassung, ihre Interpretation sei nicht verhandelbar, auch wenn andere Mitgliedstaaten der EU dies anders sehen und handhaben.

Kommunale Verpackungssteuern werden zum Thema

Das Thema kommunale Verpackungssteuern wird demnรคchst fรผr unseren Verband, wie auch fรผr Betriebe groรŸen Raum einnehmen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieses Thema bei jeder Kommune einzeln aufgerufen werden kann. Der Bund ist nicht bereit eine Bundeskompetenz vorzugeben. Unterbinden kรถnnten dies noch die Lรคnder durch Vorgabe eines Genehmigungsvorbehaltes. Davon Gebrauch gemacht hat bisher nur das Land Bayern. Mรถglicherweise wird das Land Thรผringen folgen.

Kommunale Verpackungssteuern gibt es derzeit in Tรผbingen, Freiburg, Konstanz und Nellingen.

Kommunalwahlen stehen demnรคchst in NRW am 14. September 2025, in Hessen am 15. Mรคrz 2026 und in Niedersachsen im Herbst 2026 an.

Quelle: Jรผrgen Kasper/BVI

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