Wenn das eigene Lebenswerk in Schutt und Asche liegt, wird ein Albtraum zur Realität. Diesen durchlebten die Geschäftsführer zweier GV-Betriebe in jüngerer Vergangenheit: sowohl Alexandra Krotki und ihr Sohn Adrian vom Magdeburger Unternehmen Alexmenü, als auch Thomas Zahner von Feinkost Zahner aus Freiburg standen vor den Scherben ihrer Existenz – verursacht durch einen Brand.
Im Fall von Alexmenü brach das Feuer am 13. April 2020 gegen Mitternacht in einem Elektroverteilerschrank der Großküche aus und verbreitete sich zügig im benachbarten Abwasch-Bereich. Ein technischer Defekt, der zur Selbstentzündung eines Gabelstapler-Akkus führte, verursachte hingegen den Brand bei Feinkost Zahner Anfang April 2022. Die Schäden beider Unternehmen belaufen sich auf mehrere Millionen: beträgt die Summe bei Feinkost Zahner nach bisherigen Schätzungen etwa zwischen sechs und acht Millionen Euro, so sind es bei Alexmenü sogar 18 Millionen Euro.
Pro Jahr werden laut der Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.30 „Brandschutz im Kleinbetrieb“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) etwa 200.000 Brände in Deutschland verzeichnet – es brennt in der Bundesrepublik also circa 23 Mal pro Stunde in Betrieben der Branche. Statistisch betrachtet stirbt täglich ein Mensch durch einen Brand oder dessen Folgen.
Der (Brand-)Teufel steckt oft im Detail
Brandursachen liegen oft in Defekten von technischen Einrichtungen oder Kleingeräten wie Kaffeemaschinen. Christian Böhm, Senior Account Manager beim Unternehmen für Brandbekämpfungssysteme und Küchenlöschanlagen Ansul, weiß: „Basierend auf unseren Erfahrungen entsteht circa die Hälfte aller Feuer in gewerblichen Küchen und Gastro-Betrieben an Kochgeräten – dazu zählen Fritteusen, Herde und Grills – oder in Ablufthauben bzw. in den Abluftkanälen.“ Meist handelt es sich um eine Kombination aus Überhitzung und der darauffolgenden Selbstentzündung von brennbaren Fetten oder Fettablagerungen sowie mangelnder Reinigung der Geräte und der Ablufthaube und -leitungen. „Hinzu kommen menschliche Komponenten, etwa unbeaufsichtigtes Kochen“, ergänzt der Experte.
Feuer können nicht nur Leben gefährden, sie bedeuten für Betriebe häufig das Aus: 40 Prozent aller vom Brand betroffenen Unternehmen eröffnen nach Brandereignissen nicht wieder. Umso wichtiger ist es, das Augenmerk auf den oftmals vernachlässigten Brandschutz zu richten.
Damit Ihr Betrieb nicht von einem ähnlichen Schicksal, wie dem der beiden GV-Betriebe, ereilt wird, haben wir wertvolle Präventionsmaßnahmen in übersichtlichen Listen für Sie zusammengeführt.
Vorbeugende betriebliche Brandschutzmaßnahmen:
• Ausrüstung der Küche/Gasträume mit Handfeuerlöschern (Brandklasse A bzw. F).
• Regelmäßiges Training der Mitarbeiter im Umgang mit Handfeuerlöschgeräten sowie regelmäßige Sensibilisierung zu Brandverhütung und Verhalten im Brandfall. Hierzu bietet jedes größere Brandschutzunternehmen Trainings und Schulungen an.
• Kochprozesse nur unter Aufsicht. Auch angeschaltete Elektroherde oder Grills sollten stets beobachtet werden. Thermostate, die dafür sorgen, dass sich überhitzte Geräte automatisch abschalten, bieten häufig keinen ausreichenden Schutz.
• Einbau einer automatischen und EN16282 Teil 7-konformen Feuerlöschanlage für den Kochblock, die Abluftanlage und Abluftkanäle.
• Regelmäßige Reinigung der Abluftanlage samt Kanälen.
• Regelmäßige Prüfung und wenn nötig Anpassung des baulichen Brandschutzes (z.B. Einbau bzw. Instandhaltung von Brandschutzklappen in der Abluft).
• Regelmäßige Wartung, Reinigung und Instandhaltung aller technischen Betriebsmittel gemäß Herstellervorgaben.
• Rauchverbote konsequent einhalten.
• Elektrogeräte in möglichst großem Abstand zu brennbaren Stoffen aufstellen.
• Schwer entflammbare oder nicht brennbare Materialien verwenden und brennbare Stoffe und Gemische durch nicht entzündbare Produkte ersetzen (Substitutionsgebot).
• Bildschirme, PCs etc. nach Nutzung vollständig ausschalten (kein Stand-by-Modus).
• Lüftungsschlitze stets freihalten.
• Pflanzen und Blumen haben auf Elektrogeräten nichts zu suchen, da auslaufendes Wasser einen Kurzschluss auslösen kann. Ausnahme: Geräte, die für den Kontakt mit Wasser bestimmt sind.
Wissenswertes zu Löschmitteln:
• Ein Universallöschmittel für Brände gibt es nicht. Das jeweilige Löschmittel wird durch die Brandart bzw. den brennenden Stoff bestimmt. Wichtig: Feuerlöscher müssen selbst im kleinsten Betrieb vorhanden sein.
• Zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden, die zur Brandklasse F gehören, gibt es amtlich geprüfte tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Sie besitzen den Herstellerhinweis „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden“.
Weiterführende Informationen:
Zu Schutzmaßnahmen bei Fritteusen, Fettbackgeräten und Woks gibt es die gesonderte ASI 2.15 „Fritteusen, Fettbackgeräte und Woks“ der BGN. Sie und weiteres Infomaterial stehen unter www.bgn.de gratis zum Download bereit. Übrigens: Die BGN bildet Brandschutzbeauftragte, Brand- und Ersthelfer aus. Die Kurse sind für BGN-Mitgliedsbetriebe kostenlos.
Mit Feuereifer vorbeugen
Mehr dazu, wie die Betreiber ihre Unternehmen nach diesem Schicksalsschlag wieder aufbauen, welche Notfallprogramme sie entwickelten und was sie ihren Kollegen in Sachen Brandschutz dringend ans Herz legen im Beitrag „Mit Feuereifer vorbeugen“, GVMANAGER 11/2022.
Quelle: B&L MedienGesellschaft, Alexmenü, Feinkost Zahner, BGN, Ansul