Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat den Beitragsfuß für das Jahr 2025 beschlossen und kündigt für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie eine spürbare Beitragssenkung an. Grundlage ist ein neuer Gefahrtarif mit überwiegend niedrigeren Gefahrklassen, der trotz eines leichten nominalen Anstiegs des Beitragsfußes zu einer Entlastung der Betriebe führt.
Neuer Beitragsfuß und Beitragssenkung
In seiner April-Sitzung hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe den Beitragsfuß für das Jahr 2025 auf 0,3334 je 100 Euro Entgelt festgelegt. Der Vorschuss-Beitrag wurde auf 0,3210 bestimmt. Obwohl der Beitragsfuß nominal leicht steigt, resultiert für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie aufgrund des im vergangenen Jahr beschlossenen neuen Gefahrtarifs mit größtenteils niedrigeren Gefahrklassen eine Senkung des BGN-Beitrags um rund neun Prozent.
Rückgang der Arbeitsunfälle
Das Unfallgeschehen in den Branchen der BGN weist bei den meldepflichtigen Unfällen einen Rückgang von 3,4 Prozent auf. Für das Jahr 2025 wurden 65.739 meldepflichtige Unfälle registriert, nach 68.080 im Vorjahr. Im Zeitraum von 2019 bis 2025 ergibt sich eine deutliche positive Entwicklung der Arbeitsunfälle mit einem Rückgang um 20,1 Prozent.
Entschädigungsaufwand und Kostenentwicklung im Gesundheitswesen
Insgesamt wendete die BGN im vergangenen Jahr 557,3 Millionen Euro für Entschädigungsleistungen auf, nach 545,1 Millionen Euro im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg um 2,2 Prozent. Als Ursache nennt die Berufsgenossenschaft vor allem Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Wie hoch einzelne Behandlungsfälle ausfallen können, verdeutlichen zwei Beispiele: Eine ambulante Heilbehandlung kostete im vergangenen Jahr 147.300 Euro, die bisherigen Gesamtkosten dieses Falls belaufen sich auf rund 900.000 Euro. Die teuerste stationäre Behandlung im vergangenen Jahr verursachte Kosten von 362.000 Euro; in diesem Fall betragen die bisherigen Gesamtkosten 750.000 Euro.
Aufgaben der BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft versichert. Aktuell sind dies rund 3,8 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.
Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe