Quelle: BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

BGN warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen

In einer alarmierenden Entwicklung sind aktuell Betrugsversuche im Umlauf, die gezielt Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) betreffen. Verbreitet werden gefälschte Schreiben mit dem vermeintlichen Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“. Diese betrügerischen Dokumente weisen eine hohe kriminelle Energie auf und scheinen darauf abzuzielen, Unternehmen im Gastgewerbe zu finanziellen Zahlungen zu verleiten.

Die Vorgehensweise der Betrüger

Die gefälschten Schreiben sind so konzipiert, dass sie den Anschein erwecken, authentische Kommunikation von der BGN zu sein. Sie beinhalten eine fingierte BGN-Telefonnummer sowie eine manipulierte E-Mail-Adresse, die auf den ersten Blick mit der tatsächlichen BGN-Domain übereinstimmt, jedoch auf betrügerische Seiten weiterleitet.

Vorsichtsmaßnahmen und rechtliche Schritte

Die BGN betont ausdrücklich, dass keine Rechnungen für Materialien wie die besagten Schilder ausgestellt werden. Unternehmer werden dringend aufgefordert, keine Zahlungen zu leisten. Aus Gründen der Sicherheit wurden die Strafverfolgungsbehörden bereits informiert und seitens der BGN werden alle rechtlichen Schritte eingeleitet, um Schaden von den Mitgliedsbetrieben abzuwenden.

Wie erkennen Sie die Fälschungen?

Die gefälschten Schreiben beinhalten vermeintlich offizielle Details wie eine Identifikationsnummer der BGN und eine Telefonnummer, die suggerieren, dass die BGN die Absenderin ist. Doch entgegen den Angaben auf den Rechnungen sind die genannte Telefonnummer und die verwendete E-Mail-Adresse nicht authentisch. Betriebe werden mit Drohungen von hohen Bußgeldern massiv unter Druck gesetzt, sollten sie die vorgeschriebene Maßnahme nicht umgehend umsetzen. Unternehmer werden darauf hingewiesen, die Echtheit solcher Schreiben kritisch zu hinterfragen.

Unterstützung durch die Präventionshotline

Im Zweifelsfall können Unternehmen Kontakt mit der BGN-Präventionshotline aufnehmen. Hier werden alle Fragen rund um die Echtheit von BGN-Schreiben beantwortet. Diese Hotline bietet den Firmen im Gastgewerbe eine verlässliche Möglichkeit der Überprüfung, um weitere Schäden zu verhindern.

Über die BGN

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe mit Sitz in Mannheim agiert seit 1885 als gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes. Rund 3,9 Millionen Beschäftigte in knapp 400.000 Betrieben sind hiergegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert.

Für weitere Informationen besuchen Sie die BGN-Website: www.bgn.de.

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