Die niederländische Berufungsinstanz hat im Streit um die Verwendung von Hotelsternen auf der Online-Buchungsplattform Booking.com eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das College van Beroep der niederländischen Werbekodex-Kommission bestätigte die bereits in erster Instanz festgestellte Irreführung von Verbrauchern durch die Darstellung von Sternebewertungen und stärkt damit den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt. Die Entscheidung gibt der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation Hotelsterren.nl Recht.
Entscheidung der Berufungsinstanz zu Booking.com
Die Berufungsinstanz College van Beroep der niederländischen Werbekodex-Kommission Reclame Code Commissie hat die Entscheidung der ersten Instanz vom 6. November 2025 bestätigt, wonach die Darstellung von Hotelsternen auf Booking.com irreführend ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse ein eindeutiger Hinweis erfolgen, wenn die auf der Plattform angezeigten Sterne von Hotels in den Niederlanden selbst vergeben wurden. Damit wird klargestellt, dass die bisherige Praxis gegen die Regeln für lauterere Werbung verstößt.
Booking.com soll nach der Entscheidung sowohl in der Desktop-Version als auch in der mobilen Version keine selbst vergebenen Hotelsterne mehr anzeigen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Hotels in den Niederlanden die Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.
Hotelsterne als objektive Orientierung für Verbraucher
Die Berufungsinstanz stellte heraus, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Christin Neumann, Geschäftsführerin der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung, erläutert: „Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung.“
Das College van Beroep hob hervor, dass Hotelsterne für Verbraucher ein wichtiges Orientierungskriterium bei der Auswahl von Hotels darstellen. In der Entscheidung wird festgehalten: „Hotelsterne geben einen Hinweis auf Luxus und Ausstattung, der nicht von den Gästen selbst bestimmt wird.“
Stärkung der geprüften Hotelklassifizierung und der Hotelstars Union
Mit der Entscheidung der niederländischen Berufungsinstanz wird nach Angaben der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung der Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt gestärkt und die Position der etablierten Klassifizierungssysteme untermauert.
Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung und Präsident der europäischen Hotelstars Union, betont: „Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen. Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“
Die Deutsche Hotelklassifizierung sorgt seit gut 30 Jahren für eine transparente und objektive Bewertung von Hotels in Deutschland. Sie ist Teil der Hotelstars Union, einer europaweiten Klassifizierungsinitiative mit mehr als 20 teilnehmenden Ländern. Die einheitlichen Kriterien der Hotelstars Union garantieren Gästen Transparenz und internationale Vergleichbarkeit der Hotelsterne.
Quelle: Hotelstars Union