The Illusionist Butterfly Pea
Quelle: The Illusionist Distillery

Illusionist Distillery setzt auf rechtssichere Rezepturanpassungen ohne Butterfly Pea

Die Illusionist Distillery GmbH hat zu einem aktuellen Gerichtsurteil Stellung genommen, das sich mit dem Einsatz des Pflanzenextrakts Butterfly Pea (Clitoria ternatea) in ihren farbverändernden Spirituosen für den EU-Markt befasst. Das Unternehmen macht klar, dass alle heute im EU-Markt erhältlichen Produkte, darunter der Illusionist Dry Gin, seit Mai 2022 keinerlei Butterfly-Pea-Extrakt mehr enthalten. Die Rezepturen, die den Streitpunkt im Gerichtsverfahren darstellen, wurden bereits vor über drei Jahren vollständig eingestellt. Das Verfahren dient laut Illusionist Distillery einer grundsätzlichen rechtlichen Klärung innerhalb der EU hinsichtlich der Auslegung des EU-Lebensmittelrechts.

Proaktive Umstellung und rechtliche Sicherheit

Bereits vor dem im Juni 2022 ergangenen Bescheid des Landratsamts München hatte die Illusionist Distillery proaktiv und in enger Abstimmung mit lebensmittelrechtlichen Beratern alle Rezepturen für den EU-Markt ohne Butterfly Pea neu formuliert. Dies geschah aus Vorsorgegründen, um eine langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts München bestätigte diese Umstellung. Tim Steglich, Gründer der Illusionist Distillery, betonte: „Der Illusionist Dry Gin und alle anderen farbverändernden Produkte für Europa erfüllen seit Gründung unserer Destillerie im Jahr 2015 die europäischen Vorgaben und wurden seither regelmäßig erfolgreich kontrolliert.“

Unterschiedliche Rechtslage weltweit

Die Illusionist Distillery weist darauf hin, dass die rechtliche Bewertung speziell innerhalb der Europäischen Union uneinheitlich sei. Außerhalb der EU, in allen anderen Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, ist der Einsatz von Butterfly-Pea-Extrakt in Spirituosen nach wie vor uneingeschränkt zulässig. Dementsprechend werden die Produkte mit dem Pflanzenextrakt in diesen internationalen Exportmärkten, wie etwa den USA, Australien, Asien und Lateinamerika, regulär und gesetzeskonform vertrieben.

Auswirkungen auf Handel und Verbraucher

Für Händler und Verbraucher in der EU bedeutet das Gerichtsurteil keine Einschränkungen bei Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Produkte der Illusionist Distillery. Alle aktuell erhältlichen Spirituosen entsprechen vollständig dem geltenden EU-Recht und sind unverändert verfügbar. Die juristische Auseinandersetzung betrifft ausschließlich frühere Rezepturen, ohne Auswirkungen auf die heutige Marktsituation.

Juristische Vertretung und weitere Verfahren

Die Illusionist Distillery lässt die juristische Klärung durch die gerichtliche Auseinandersetzung weiterführen, um eine klare und rechtssichere Auslegung des EU-Lebensmittelrechts zu erreichen. Prof. Dr. Andreas Meisterernst, Fachanwalt für Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht, der die Destillerie im Verfahren vertritt, erklärt: „Je nach Ausgang der aktuellen Entscheidung werden wir prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte und Instanzen notwendig sind, um diese Frage abschließend klären zu lassen.“

Illusionist Distillery: Fokus auf innovative Craft-Spirituosen

Die aus München stammende Illusionist Distillery ist spezialisiert auf innovative Craft-Spirituosen, die sich durch handwerkliche Produktion, sensorische Präzision und moderne Aromenkultur auszeichnen. Farbumschlagende Produkte wie der Illusionist Dry Gin gehören zum Portfolio. Seit 2015 entwickelt das Unternehmen sowohl für den europäischen Markt als auch für Exporte in internationale Märkte seine Spirituosen.

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