Kentucky Fried Chicken wurde auf ein Mehrwegangebot verklagt
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Kentucky Fried Chicken auf Mehrwegangebot verklagt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht München einen Erfolg in einem Verfahren gegen einen Kentucky Fried Chicken Franchisenehmer erzielt. Zwei Filialen des Systems müssen ein vollständiges und stets verfügbares Mehrwegangebot sicherstellen. Parallel dazu fordert die DUH von Bundesumweltminister Carsten Schneider eine nationale Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.

Hürde Online-Bestellung entfällt

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe betrifft die Entscheidung des Münchner Landgerichts zwei Filialen eines Kentucky Fried Chicken Franchisenehmers. Diese Restaurants sind fortan verpflichtet, ein vollständiges und dauerhaft verfügbares Mehrwegangebot bereitzustellen. Die DUH wertet das Verfahren als wichtigen Erfolg für weniger Verpackungsmüll.

Im Zentrum steht die Mehrwegangebotspflicht für Getränke beim Mitnehmen und beim Verzehr vor Ort. Laut DUH muss der Franchisenehmer sicherstellen, „dass Kundinnen und Kunden ihre Getränke immer in Mehrwegbechern erhalten und sie dafür nicht, wie in einer Filiale vorgefallen, eine Online-Bestellung tätigen müssen“. Hürden wie eine zwingende Online-Bestellung bewertet die DUH als Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht.

Einweg noch immer Standard in Systemgastronomie

Die DUH verweist auf den weiterhin hohen Einsatz von Einwegverpackungen in der Systemgastronomie. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärt: „Einweg steht beim Mitnehmen von Speisen und Getränken und sogar beim Hinsetzen vor Ort bei großen Fast-Food-Ketten wie Kentucky Fried Chicken immer noch an erster Stelle. Das muss sich ändern.“ Nach Auffassung der DUH zeige der geschilderte Fall, „dass viele Betriebe Mehrweg weiterhin boykottieren“.

Forderung nach bundesweiter Einweg-Steuer

Um die Mehrwegangebotspflicht in eine breite Nutzung von Mehrweg zu überführen, fordert die DUH zusätzliche wirtschaftliche Anreize. Gefordert wird eine nationale Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent. Vorbilder sind nach DUH-Angaben die kommunalen Regelungen in Tübingen, Konstanz und Freiburg. Barbara Metz führt aus: „Neben einem vollständigen und stets verfügbaren Mehrwegangebot braucht es darüber hinaus finanzielle Anreize, Mehrweg zu nutzen. Tübingen und Konstanz zeigen, dass eine Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen zu weniger Einweg-Müll führt. Bundesumweltminister Schneider muss die Steuer bundesweit einführen.“

Informationsangebot der DUH

Die Deutsche Umwelthilfe stellt auf ihrer Website weiterführende Informationen zur Mehrwegangebotspflicht und zu Mehrwegbechern bereit. Unter anderem verweist die Organisation auf eine Informationsseite zu Bechersystemen für den Außer-Haus-Verzehr, die unter www.duh.de abrufbar ist.

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