In Potsdam tritt zum 1. Juli 2026 eine kommunale Verpackungssteuer in Kraft, die sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken richtet und insbesondere To-go-Angebote sowie den Imbissbereich betrifft. Ziel der Regelung ist es, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und den Einsatz von Einwegverpackungen zu verringern.
Inhalt und Zielsetzung der Verpackungssteuer
Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam haben in einer Sondersitzung die Einführung der Verpackungssteuer zum 1. Juli 2026 beschlossen. Die Steuer setzt dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen. Betriebe, die konsequent auf Mehrwegverpackungen setzen oder ganz auf Einweg verzichten, zahlen die Steuer nicht. Einwegverpackungen, die einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen, sind von der Steuer ausgenommen.
Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner erklärt dazu: „Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern. Die Steuer setzt klare Anreize für mehr Mehrweg und trägt damit zu mehr Sauberkeit und Nachhaltigkeit im Stadtbild bei. Um die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, sind umfassende Informationsangebote für die Gewerbetreibenden geplant, unter anderem eine Informationsveranstaltung im Mai, bei der offene Fragen geklärt und praktische Hinweise gegeben werden.“
Betroffene Verpackungen und Steuersätze
Von der geplanten Satzung werden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke erfasst, die typischerweise für den unmittelbaren Verzehr im Stadtgebiet bestimmt sind. Maßgeblich ist dabei nicht das individuelle Nutzungsverhalten einzelner Kunden, sondern die übliche Zweckbestimmung des Angebots. Klassische Wareneinkäufe, bei denen Produkte mit nach Hause genommen und später konsumiert werden, fallen nicht unter die Regelung.
Für nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck sind differenzierte Steuersätze vorgesehen. Für Einwegverpackungen wie Becher, Teller oder Schalen soll ein Steuersatz von 50 Cent je Einheit gelten, für Einwegbesteck ein Steuersatz von 20 Cent je Einheit. Die Verwaltung wird den Gewerbetreibenden einen Katalog mit Hinweisen zur Auslegung der neuen Steuerregelung zur Verfügung stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Einführung der Steuer geht auf einen Antrag der Stadtverordneten vom 15. November 2024 zur Verbesserung der Sauberkeit zurück und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Steuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden. Ab dem Jahr 2027 wird mit jährlich mit Steuereinnahmen von rund einer Million Euro gerechnet.
Einbindung der Branche
Bei der Ausgestaltung der Satzung hat sich die Stadt an den Erfahrungen anderer Städte orientiert. Tübingen erhebt seit Anfang 2022 eine Verpackungssteuer. In den Folgejahren führten weitere Kommunen vergleichbare Regelungen ein, darunter Konstanz im Jahr 2025 sowie Freiburg im Breisgau zu Beginn des Jahres 2026.
Zur Berücksichtigung der vielfältigen wirtschaftlichen und verbraucherbezogenen Interessen wurden bei der Erarbeitung der Steuersatzung die IHK Potsdam, die Handwerkskammer Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der Dehoga Brandenburg, die Verbraucherzentrale Brandenburg sowie der Bundesverband der Systemgastronomie beteiligt.
Quelle: Landeshauptstadt Potsdam