Die Münchner Destillerie The Duke sieht sich nach einem widersprüchlichen Gerichtsurteil mit einem Schaden von 68.000 Euro konfrontiert. Im Zuge der Klage eines Abmahnvereins wurde festgestellt, dass die bislang fehlende Pfandregelung für alkoholfreie Spirituosen zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Mit der Initiative „Gin als Protest“ macht The Duke seit dem 15. Juli auf diese Problematik aufmerksam – während gleichzeitig auf der Crowdfunding-Plattform Unterstützung gefragt wird, um die entstandenen Verluste abzufedern.
Gerichtsurteil und finanzielle Belastungen
Das Pfandgesetz wurde zu einer Zeit geschaffen, als alkoholfreie Varianten noch keine Beachtung fanden, sodass heute immer noch keine spezifische Regelung besteht. Die Kampagne „Gin als Protest“ setzt hier ein deutliches Zeichen und unterstreicht, dass eine klare, einheitliche Regelung dringend erforderlich ist.
„Hier muss die Politik handeln und Gesetze schaffen, die nicht missbräuchlich ausgelegt werden können! Wir fordern klare Regeln und ein faires Miteinander – damit Vielfalt, Kreativität und Unternehmertum in
Maximilian von Pückler
Deutschland überleben können.“
Innovative Produkte und Branchenspezifika
Bereits im Jahr 2022 brachte The Duke mit dem alkoholfreien Gin „Entgeistert“ eine innovative Genussalternative auf den Markt. Während alkoholische Getränke wie Gin, Wein und Sekt üblicherweise pfandbefreit gehandelt werden, blieb auch das alkoholfreie Pendant bislang ohne spezielle Regelung. Mit „Gin als Protest“ wird exemplarisch aufgezeigt, wie unklar die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alkoholfreie Spirituosen sind. Ferner verdeutlicht „Gin als Protest“, dass die bisher etablierte Branchenpraxis einer liberalen Handhabung von Pfandregelungen neu überdacht werden muss.
Die Produkte mussten sofort aus dem Handel genommen werden, der Umsatz brach ein, während hohe Anwalts- und Verfahrenskosten fällig wurden. Ein Wechsel auf Pfandflaschen ist nicht realistisch, da Supermärkte alkoholfreie Spirituosen mit Pfand nicht zurücknehmen und somit den Vertrieb verweigern. „Wir wurden gezielt herausgepickt – obwohl alle in der Branche gleich handeln“, erklärt The Duke Gründer Maximilian von Pückler. Auf den Einwand, dass The Duke dann die einzigen Produzenten auf dem Markt wären, die sich an dieses Recht zu halten haben, gab der Richter den Hinweis mit auf den Weg, dass man doch im Umkehrschluss die gesamte Branche verklagen könne. „Danke, aber nein danke! Das wollen und werden wir nicht tun – wir verklagen nicht unsere Kollegen. Wir sitzen schließlich alle im selben Boot“ erklärt Maximilian von Pückler dazu.
Crowdfunding-Kampagne als Signal für Fairness
Über eine Crowdfunding-Plattform auf Startnext tritt The Duke mit der Kampagne „Gin als Protest“ auf den Markt. Unterstützer können aktiv werden, indem sie Flaschen erwerben oder spenden, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Mit „Gin als Protest“ wird die Forderung nach mehr Fairness, Rechtssicherheit und dem Schutz kleiner Betriebe klar formuliert. Die Aktion stellt einen Weckruf dar, der darauf abzielt, auch andere Produzenten zur Positionierung für eine einheitliche Pfandregelung zu motivieren.