Die Bundesregierung steht weiter klar zu den 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie – und auch die Länder zeigen Zustimmung.
Quelle: ChatGPT/Dall-E

7 % Mehrwertsteuer: Aktueller Stand im Gesetzgebungsverfahren

Ende September fand im Bundestag die Erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2025 statt – mit der dauerhaften Verankerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Da es sich um eine Gemeinschaftssteuer handelt, ist auch die Zustimmung der Länder erforderlich.

Am 17. Oktober befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. In seiner Stellungnahme weist er zwar auf die finanziellen Auswirkungen für Länder und Kommunen hin und fordert einen Ausgleich der erwarteten Mindereinnahmen, lehnt das Vorhaben aber nicht ab. Im Gegenteil: Die 7 % Mehrwertsteuer werden akzeptiert – ein deutliches Signal der Unterstützung für die Branche.

Ein zentrales Thema bleibt die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die auch auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten vom 22. bis 24. Oktober diskutiert wird. Das Verfahren folgt damit dem normalen Ablauf der Gesetzgebung: Die Länder bringen ihre Positionen ein und arbeiten an Lösungen, die für alle Beteiligten tragfähig sind.

7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Bund und Länder auf Kurs

Für die Gastronomie gibt es nach Angaben des Dehoga Bundesverbandes keinen Grund zur Unruhe. Die Bundesregierung habe sich eindeutig zur dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen bekannt. Dieses Ziel ist fest im Steueränderungsgesetz 2025 verankert – und der bisherige Verlauf zeigt, dass der Einsatz der Branche Wirkung zeigt.

Die 7 % Mehrwertsteuer sind längst keine bloße Forderung mehr, sondern politische Realität im laufenden Verfahren. Jetzt liegt es an Bund und Ländern, gemeinsam verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen – im Interesse von Betrieben, Beschäftigten und Gästen gleichermaßen.

Nach Angaben des Dehoga Bundesverbandes haben sich bereits zahlreiche Bundesländer klar für die dauerhafte Entlastung ausgesprochen.

Quelle: Dehoga Bundesverband

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