Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Die Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist darin nicht enthalten. Grund dafür, ist dass sich die Regierungsfraktionen nicht über die entsprechend notwendige Gesetzesänderung einigen konnten. So soll das Thema nun Gegenstand der sich anschließenden Haushaltsberatungen sein.
Der Dehoga Bundesverband ruft die Gastronomen und Hoteliers bundesweit auf, die notwendige Überzeugungsarbeit bei den Politikern in den Wahlkreisen zu leisten und stellt dazu Argumentationshilfen bereit. Mit seiner Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen“ stellt der Verband dar, warum die Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen, aus seiner Sicht, für alle die beste Lösung sei.
Beibehaltung würde Perspektiven schaffen
Mit der Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer für die Gastronomie würden inmitten der multiplen Krisen dringend benötigte Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig werde damit die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt. Nach realen Umsatzverlusten von 39,0 Prozent in 2020 und 39,8 Prozent in 2021 verbesserte sich in 2022 nach Wegfall der Corona-Auflagen im April die Umsatzentwicklung, blieb allerdings noch deutlich unter dem Vorpandemie-Niveau mit einem realen Minus von 12,3 Prozent.
Allein in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hat die Branche aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbrüche 36.000 Unternehmen verloren. Das dritte Verlustjahr in Folge und die aktuellen Herausforderungen für die Betriebe könnten kaum größer sein: enorme Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel, Tilgung pandemiebedingter Kredite usw. Die Branche hat in erheblichem Maße Mitarbeiter verloren, diese zurückzuholen und neue zu gewinnen ist mit hohen Mehrkosten verbunden. Die Branche wird laut Dehoga trotz der Corona-Hilfen noch Jahre benötigen, um sich von der Pandemie zu erholen.
Quelle: Dehoga Bundesverband