Die Zahl der Unternehmensschließungen im Gastwelt-Sektor Hospitality ist im ablaufenden Jahr deutlich gestiegen. Rund 15.000 Unternehmen stellten ihre Geschäftstätigkeit in 2025 ein, was einem Plus von 15 Prozent im Vorjahresvergleich entspricht. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung von Creditreform und dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hervor. Damit verzeichnet das Gastgewerbe unter den untersuchten Wirtschaftsbereichen den stärksten Anstieg. Vor diesem Hintergrund fordert die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) von der Bundespolitik neue Entlastungsmaßnahmen und hat dazu ein 11-Punkte-Wachstumspapier vorgelegt.
Deutlicher Anstieg der Unternehmensschließungen in der Gastwelt
„Ganze 15 Prozent mehr Unternehmensschließungen innerhalb eines Jahres sind ein deutliches Warnsignal“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge. Er weist darauf hin, dass damit vor allem im ländlichen Raum wirtschaftliche Substanz verloren gehe, die sich nicht einfach wieder aufbauen lasse. Betroffen seien Arbeitsplätze, Innenstädte, Ortskerne und Tourismusregionen in allen Teilen Deutschlands.
Über alle untersuchten Wirtschaftsbereiche hinweg entfielen 13,4 Prozent der für 2025 erfassten Unternehmensschließungen auf „klassische“ Insolvenzfälle. Die Untersuchung stellt zudem fest, dass in den Jahren 2024 und 2025 vermehrt Betriebe mit mittlerer oder guter Bonität ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben. Als mögliche Gründe nennt die Analyse vor allem hohe Energie- und Personalkosten, Arbeits- und Fachkräftemangel sowie fehlende Nachfolgeperspektiven.
Dr. Marcel Klinge fasst zusammen: „Fakt ist also, dass nicht nur immer mehr Betriebe pleite gehen, sondern dass die Unternehmer dahinter immer öfter einfach ganz aufgeben. Hier muss die Politik jetzt gezielt gegensteuern, bevor weitere Gastwelt-Strukturen wegbrechen.“
Langfristiger Negativtrend laut amtlicher Gewerbestatistik
Auch die amtliche Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes weist über einen längeren Zeitraum eine negative Entwicklung im Bereich Hospitality aus. Von 2020 bis einschließlich Juni 2026 wurden im Gastgewerbe 206.301 Gewerbe neu gegründet und 223.336 vollständig aufgegeben. Daraus ergibt sich ein negativer Saldo von 17.035.
Besonders betroffen ist die Gastronomie mit einem Minus von 16.675. Das entspricht im Durchschnitt mehr als 2.600 Betrieben pro Jahr, die netto vom Markt verschwinden.
Vorsichtig positives Bild im ersten Halbjahr 2026
Für das erste Halbjahr 2026 zeigen die Zahlen ein vorsichtig positives Bild. 19.273 Neugründungen standen 18.259 vollständigen Gewerbeaufgaben gegenüber. Daraus ergibt sich ein positiver Saldo von 1.014. Ob aus diesem Zwischenstand eine dauerhafte Trendwende entsteht, lässt sich nach sechs Monaten noch nicht beurteilen.
„Die ersten Gründungszahlen für 2026 machen auf jeden Fall Mut. Eine echte Trendwende haben wir aber erst, wenn neue Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen und zugleich weniger bestehende Betriebe aufgegeben werden“, betont Dr. Marcel Klinge. Dafür seien bessere Rahmenbedingungen für die Gastwelt notwendig – vom Bürokratieabbau über bezahlbare Energie bis hin zu besseren Bedingungen für Investitionen und Nachfolgen. Konkrete Vorschläge habe die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt in ihrem 11-Punkte-Programm vorgelegt und werde dafür nach dem Ende der Sommerpause intensiv an möglichst vielen Stellen im Parlament und in der Bundesregierung werben.
Datengrundlage der Untersuchung
Grundlage der genannten Zahlen ist das Mannheimer Unternehmenspanel von Creditreform und ZEW, „Unternehmensschließungen 2025“, August 2026. Ergänzend wurden von der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt eigene Auswertungen auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes vorgenommen. Herangezogen wurden die Tabellen 52311-0003 und 52311-0031 zu Neugründungen und vollständigen Gewerbeaufgaben nach Wirtschaftszweigen, Stand 18.08.2026.
11 Punkte der DZG zur Wachstumsstrategie
1. Arbeit ermöglichen statt Arbeit verhindern
Betriebe innerhalb der Gastwelt sind nicht ausgenommen vom Fachkräftemangel. Doch im Vergleich zu vielen anderen Sektoren, kämpft die Gastwelt zusätzlich mit einem generellen Arbeitskräftemangel. Dabei sind steigende Lohnnebenkosten nur ein Teil des Problems.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- Praxistaugliche Ruhezeit- und Schichtmodelle für Saison-, Messe- und Event- und Gemeinschaftsverpflegung
- Steuerliche Entlastung von Überstunden sowie von Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Samstagsarbeit
- Beibehaltung der bisherigen „Minijob“-Regelung
Ziel:
Mehr Flexibilität und Produktivität, um Teams zu entlasten und die Planbarkeit zu verbessern.
2. Mitarbeitergewinnung, Ausbildung und Qualifizierung beschleunigen
Qualifizierte Fachkräfteeinwanderung, duale Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung müssen als gemeinsame arbeitsmarktpolitische Priorität verstanden werden.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Einführung eines „Fast-Track-Visums“ mit verbindlichen Bearbeitungsfristen bis Ende 2026
- Vollständige Digitalisierung von Visa-, Anerkennungs- und Arbeitsaufnahmeverfahren bis Ende 2027
- Ausbau der Termin- und Bearbeitungskapazitäten in den deutschen Auslandsvertretungen
- Modernisierung und Stärkung der dualen Ausbildung sowie Förderung beruflicher Weiterbildung
- Arbeitgeberzertifizierung für verlässliche, tarifgebundene, ausbildende und integrationsstarke Betriebe
Ziel:
Schnellere Verfahren und bessere Qualifizierung erhöhen Beschäftigung, Integration und Standortstabilität.
3. Mitarbeiterwohnen als Standortfaktor fördern
Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper und seltener. Darum ist es für viele Standorte eine Voraussetzung für neues Personal geworden. Vor allem Ferienregionen, Inseln, Alpenräume, Ballungsräume, Messe- und Saisonstandorte können ohne Mitarbeiterwohnen nicht zuverlässig betrieben werden.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Einführung einer Sonderabschreibung von 50 Prozent für betrieblich gebundenen Mitarbeiterwohnraum
- Einbeziehung von Neubau, Umbau, Sanierung, Ankauf und langfristiger Anmietung mit Investitionsaufwand
- Baurechtliche und fördertechnische Privilegierung von Mitarbeiterwohnen an Standorten der Gastwelt
Ziel:
Mitarbeiterwohnen wird als Instrument moderner Arbeitsmarkt-, Standort- und Strukturpolitik anerkannt.
4. Energie- und CO2-Kosten reduzieren
Hotels, Restaurants, Küchen, Wäschereien, Wellnessbereiche, Tagungsflächen, Produktionsküchen und Gemeinschaftsverpflegung sind energie- und wärmeintensiv. Die CO2-Kostenbelastung wirkt wie ein zusätzlicher Standortnachteil und ist in langfristigen Pacht-, Kunden- und Rahmenverträgen nur begrenzt weitergabefähig.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Abschaffung oder drastische Reduzierung der nationalen CO2-Kostenbelastung für energie- und gebäudeintensive Betriebe
- Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau sowie Entlastung bei Netzentgelten, Wärme und
Gas spätestens zum Jahresstart 2027 - Branchenspezifisches Energie- und Wärmekostenpaket für Küchen, Wäschereien, Wellness-, Spa-, Tagungs-,
Technik- und Produktionsbereiche
Ziel:
Sinkende Energie- und CO2-Kosten stabilisieren Liquidität, Investitionsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
5. Investitions- und Produktivitätsoffensive starten
Viele Betriebe verschieben Investitionen in Digitalisierung, Automatisierung, KI, Robotik, FF&E (Furniture, Fixtures
& Equipment), Barrierefreiheit, Brandschutz, Küchen-, Gebäude- und Energietechnik. Dabei entstehen gerade dort
reale Hebel gegen Personalmangel, Kostensteigerungen und Qualitätsverlust.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Investitionsprämie von mindestens 25 Prozent für Digitalisierung, Automatisierung, KI, Robotik, Dekarbonisierung und Produktivitätsinvestitionen
- Beschleunigte Abschreibungen und Förderprogramme für FF&E, Küchen-, Wäscherei-, Tagungs-, Wellness-,
Gebäude- und Sicherheitstechnik - Digitalisierungsgutschriften und Best-Practice-Programme für den Einsatz von KI und Robotik
Ziel:
Investitionen in moderne Technik ersetzen keine Gastfreundschaft, aber sie senken Kosten, entlasten Beschäftigte und schaffen neue Freiräume für höhere Gästezufriedenheit.
6. Bürokratie abbauen und Belastungsmoratorium einführen
Bürokratieabbau ist die Maßnahme mit der höchsten Wahrscheinlichkeit kurzfristiger Erfolge. Zugleich brauchen
Betriebe Planungssicherheit: Neue Steuern, Abgaben und Berichtspflichten dürfen nicht fortlaufend zusätzliche
Kosten auslösen, während Personal und Liquidität bereits unter Druck stehen.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Moratorium für Erhöhung von Steuern und Abgaben bis Ende 2029
- Einführung des „One in, two out“-Prinzips mit verbindlichen Sunset-Klauseln
- Bundesweit einheitliche, digitale, medienbruchfreie Melde-, Statistik-, Kassen-, Hygiene- und Förderverfahren
Ziel:
Weniger Bürokratie und weniger neue Belastungen schaffen mehr Zeit für Gäste, Mitarbeiter und unternehmerische Entwicklung.
7. Zugang zu Kapital erleichtern
Gerade mittelständische Betriebe leiden unter restriktiver Kreditvergabe und schwierigen Finanzierungsbedingungen. Dadurch entstehen Investitionsstaus, die Modernisierung und Wachstum bremsen.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Aufbau einer Gastwelt-Förderstruktur nach internationalem Vorbild
- Vereinfachter und zentralisierter Zugang zu Fördermitteln
- Erweiterte Bürgschaftsprogramme und Haftungsfreistellungen
- Besondere Förderung von Innovations- und Modernisierungsvorhaben
Ziel:
Bessere und günstigere Finanzierungsmöglichkeiten sollen Investitionen erleichtern und die Zukunftsfähigkeit
der Betriebe stärken.
8. Konsum und Nachfrage stimulieren
Die Gastwelt ist unmittelbar von Kaufkraft, Konsumstimmung und öffentlichen Versorgungssystemen abhängig.
Zugleich gewinnt Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Betrieben
und Bundeswehrstandorten als Teil funktionierender Infrastruktur weiter an Bedeutung.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Dauerhafte Absicherung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Speisen und Beherbergungsleistungen
ohne erneute Infragestellung - Senkung der Umsatzsteuer auf den reduzierten Satz für alle alkoholfreien Getränke
- Verzicht auf zusätzliche konsum- und betriebsdämpfende Belastungen wie City-Tax-Ausweitungen, Verpackungssteuern und vergleichbare Sonderabgaben
- Gezielte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zur Stabilisierung der Nachfrage
Ziel:
Stabile Nachfrage und verlässliche Versorgung stärken Beschäftigung, regionale Wertschöpfung und gesellschaftliche Resilienz.
9. Logistik und Lieferketten entlasten
Steigende Transport- und Lieferkosten erhöhen den Druck entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Besonders
betroffen sind unter anderem Lebensmitteltransporte und logistikintensive Bereiche der Gastwelt.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Prüfung einer steuerlichen Entlastung für die Logistikkette nach dem Vorbild des Agrardiesels
- Aussetzung der nationalen CO2-Preiserhöhung bis Ende 2029 zur Entlastung von Logistik und Lieferketten
- Maut-Moratorium bis Ende 2029
Ziel:
Stabilere Einkaufskosten entlasten Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen und stärken regionale
Wertschöpfungsketten.
10. Standortgerechtigkeit für Pachtbetriebe schaffen und CO2-Kostenaufteilung klarstellen
Pachtbetreiber der Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung tragen ein erhebliches unternehmerisches Risiko. Sie übernehmen Standorte langfristig, zahlen Pachten, investieren in Betrieb, Personal, FF&E, Qualität und Vertrieb und werden zugleich durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zusätzlich belastet. Betreiber in Management-, Franchise- oder reinen Lizenzmodellen werden von dieser Systematik nicht in gleicher Weise getroffen. Dadurch entsteht ein steuerliches Ungleichgewicht.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG für
Hotel-, Gastronomie- und Betriebsstättenpachten - Gleichbehandlung von Pacht-, Management-, Franchise- und Lizenzmodellen, soweit sie wirtschaftlich vergleichbare Betreiberleistungen erbringen
- Keine steuerliche Benachteiligung von Pachtbetreibern gegenüber Management- und Franchisebetreibern,
die das operative Betreiber- und Pachtrisiko nicht in gleicher Weise tragen - Entwicklung einer pacht- und investitionsneutralen Gewerbesteuerlogik, die Modernisierung, Expansion und
langfristige Standortbindung nicht bestraft - Gesetzliche Klarstellung, dass das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz auch für gewerbliche Pachtverhältnisse gilt
- Gesetzliche Klarstellung, dass die Regelungen für Vermieter und Mieter entsprechend auch auf Verpächter
und Pächter anzuwenden sind, soweit CO2-Kosten für Gebäude, Wärme und Warmwasser betroffen sind
(§ 1 (1) Satz 1 CO2KostAufG) - Ausschluss einseitiger Vertragsauslegungen zulasten von Pächtern bei nicht beeinflussbaren Gebäude- und
Energieeffizienzfaktoren
Ziel:
Steuerrecht darf Betriebsmodelle nicht verzerren. Gesetzliche Regeln müssen klar und eindeutig formuliert sein. Wer mit Pachtverträgen unternehmerisches Risiko übernimmt, darf nicht schlechter gestellt werden als Betreiber, die ohne vergleichbare Pacht- und Standortrisiken arbeiten.
11. Pauschalreiserecht für Hotelarrangements entschärfen
Klassische Hotelarrangements mit Übernachtung, Frühstück, Wellness-, Kultur-, Freizeit- oder Gastronomiebausteinen dürfen nicht unverhältnismäßig in das Pauschalreiserecht gedrängt werden, wenn die Beherbergung wirtschaftlich und tatsächlich prägend bleibt.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Beschränkung der relevanten Reiseleistungen in § 651a Abs. 3 BGB auf die Nummern 1 bis 3, soweit dies
europarechtlich zulässig ist - Streichung oder klare Einschränkung der Ziffer 4 in § 651a Abs. 3 Nr. 4 BGB für typische Hotelarrangements
ohne Personenbeförderung - Safe-Harbour-Regel für untergeordnete Zusatzleistungen, wenn die Beherbergung im Vordergrund steht
Ziel:
Hotels und touristische Betriebe müssen attraktive Pakete anbieten können, ohne durch bloße Nebenleistungen unverhältnismäßige Veranstalter- und Sicherungspflichten auszulösen.
Quelle: Denkfabrik Zukunft der Gastwelt
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