Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar auf 9,50 Euro brutto je Stunde gestiegen. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhรถht. Von dieser Entwicklung sollen Millionen Menschen in Deutschland profitieren . Doch: Was ist eine Mindestlohnkommission? Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn? Und: Wer kontrolliert, ob er gezahlt wird?
Wie wird sich der Mindestlohn bis 2022 entwickeln?
Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zu erhรถhen. Das Bundesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Erhรถhungsschritte lauten im Detail:
- zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
- zum 1. Januar.2022: 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte die Empfehlung der Mindestlohnkommission dem Bundeskabinett zur Zustimmung vorgelegt.
Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit und warum wurde er eingefรผhrt?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 9,50 Euro brutto. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.
Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schรผtzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Lรถhnen und trรคgt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt er fรผr mehr Stabilitรคt in den sozialen Sicherungssystemen.
Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darรผber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Fรผr wen gilt der allgemeine Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt fรผr alle Arbeitnehmer รผber 18 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.
Keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
- ehrenamtlich Tรคtige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
- Teilnehmer an einer Maรnahme der Arbeitsfรถrderung,
- Selbststรคndige,
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Auf Branchenmindestlรถhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Lรถhne sind tariflich vereinbart.
Was gilt fรผr Personen mit einem Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhรคngig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschรคftigung โ und damit auch fรผr Minijobber. Er ist ein Bruttostundenlohn. Zusรคtzlich trรคgt der Arbeitgeber die Beitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren, um sie bei einer Prรผfung durch den Zoll vorlegen zu kรถnnen.
Wann unterliegen Arbeitgeber einer Dokumentationspflicht?
Eine Dokumentationspflicht fรผr Arbeitgeber gilt generell fรผr geringfรผgig Beschรคftigte und die im Schwarzarbeitsbekรคmpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche. Auch Zeitungszusteller und Beschรคftigte bei Paketdiensten mรผssen regelmรครig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.
Haftet ein Auftraggeber, wenn sich ein Subunternehmer nicht an das Mindestlohngesetz hรคlt?
Ein Auftraggeber haftet fรผr die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese sogenannte Auftraggeberhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift auf diese bestehende Regel zurรผck, da sie sich bewรคhrt hat.
Wer entscheidet รผber eine Anpassung des Mindestlohns?
Eine unabhรคngige Kommission der Tarifpartner, die Mindestlohnkommission, schlรคgt der Bundesregierung alle zwei Jahre vor, in welcher Hรถhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Sie prรผft, welche Mindestlohnhรถhe einen angemessenen Mindestschutz fรผr die Beschรคftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermรถglicht und die Beschรคftigung nicht gefรคhrdet. Die Kommission orientiert sich bei ihrer Entscheidung an der Entwicklung der Tariflรถhne in Deutschland.
Die Mindestlohnkommission evaluiert zudem laufend die Auswirkungen des Mindestlohns und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Bericht zur Verfรผgung.
Wie setzt sich die Mindestlohnkommission zusammen?
Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Alle fรผnf Jahre schlagen die Spitzenverbรคnde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreterinnen und Vertreter fรผr die Kommission vor.
Die zwei beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen. Die Mitglieder werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen.
Wer kontrolliert, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird? Welche Sanktionen drohen bei Verstรถรen?
Die Kontrolle liegt bei den Behรถrden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Mindestlohnverstรถรe kรถnnen mit einer Geldbuรe bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstรถรe gegen Verpflichtungen wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit kรถnnen mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Auรerdem kann das Unternehmen von der Vergabe รถffentlicher Auftrรคge ausgeschlossen werden.
Wohin kรถnnen sich Beschรคftigte mit Fragen zum Mindestlohn wenden?
Die Mindestlohn-Hotline nimmt Beschwerden und Meldungen von Verstรถรen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 60 28 00 28 zu erreichen.
Zustรคndig fรผr die Verfolgung von Rechtsverstรถรen ist der Zoll. Zudem gibt es die Mรถglichkeit, seinen Mindestlohnanspruch beim zustรคndigen Arbeitsgericht einzuklagen.
Quelle: Bundesregierung