In Restaurants darf nicht mehr geraucht werden. Und in den meisten Kneipen auch nicht. Oder? Schon bei diesen einfachen Regelungen fรคngt die Unsicherheit an. Nicht nur auf Seiten der Gรคste, sondern auch auf der der Gastronomen. Gelten die Gesetze bundesweit oder sind sie auf Landesebene unterschiedlich geregelt? Und welche Ausnahmen gibt es? Und welche Rolle spielen eigentlich die Gewohnheiten?
Warum Raucher eingeschrรคnkt werden
Die Gesetze, die das Rauchverbot im รถffentlichen Raum und somit auch in der Gastronomie behandeln, haben das Ziel, Nichtrauchern einen umfassenden Schutz zu gewรคhren. Der Gedanke: Jeder sollte selbst entscheiden kรถnnen, ob er sich den Risiken des Rauchens aussetzen mรถchte oder nicht. Wo frรผher Nichtraucher nach Nichtraucherbereichen zu suchen hatten, mรผssen sich nun Raucher nach explizit markierten und fรผr sie ausgewiesenen Bereichen umschauen. Bis auf wenige Ausnahmen herrscht in der Gastronomie somit inzwischen ein strenges Rauchverbot. Beim Verstoร gegen die Rauchverbotsgesetze drohen sowohl Gastronomen, als auch Gรคsten mitunter hohe Strafen in Form von Buรgeldern. Dabei entscheiden die Behรถrden vor Ort in eigener Zustรคndigkeit, ob, beziehungsweise in welcher Hรถhe sie bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit Buรgelder verhรคngen. Diese kรถnnen sich in NRW auf bis zu 1.000 Euro fรผr Gรคste belaufen. Setzt eine Einrichtung oder ein gastronomischer Betrieb den Nichtraucherschutz nicht durch, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuรe von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Wiederholt sich der Verstoร und weigert sich etwa ein Restaurant, das Gesetz zu beachten, kann diesem wegen mangelnder Zuverlรคssigkeit sogar die Konzession entzogen werden.

Geraucht werden darf noch โ nur kein Tabak
Um gleich einmal die Ausnahme vorwegzunehmen, die in allen gastronomischen Einrichtungen als gesetzliche Ausnahme gilt โ eine Sache darf derzeit รผberall geraucht werden: die E-Zigarette.
Mit Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes Mรผnster im Jahr 2014, dass E-Zigaretten nicht in das Nichtrauchergesetz fallen, dรผrfen E-Zigaretten auch in Rรคumen gedampft werden, in denen gegessen wird. Die Begrรผndung dafรผr ist, dass E-Zigaretten schlichtweg nicht in das Nichtrauchergesetz fallen. Denn bei ihnen wird weder Tabak verbrannt, noch sind die Gefahren des passiven Inhalierens des E-Zigaretten-Dampfes mit denen des herkรถmmlichen Zigarettenqualms vergleichbar. Doch die endgรผltige Entscheidung darรผber, ob in einem Restaurant oder einer Kneipe eine E-Zigarette geraucht werden darf, liegt dennoch beim Wirt. Und da Wirte es oftmals inzwischen gewohnt sind, dass in ihren Einrichtungen โ auรer in der Kรผche โ kein Dampf mehr zu sehen ist, verhรคngen sie nicht selten auch ein Rauchverbot fรผr E-Zigaretten. Das mag teilweise daran liegen, dass sie selbst nicht umfassend รผber die Wirkung von E-Zigarettendampf aufgeklรคrt sind und die รผblichen Fragen zum Thema haben. Statt sich zu informieren, gehen sie auf Nummer sicher und verbieten auch das Dampfen. Oder aber sie mรถchten Rรผcksicht auf ihre Gรคste nehmen, die wiederum im Rauchen auch von E-Zigaretten und der passiven Inhalation des Dampfes gesundheitsschรคdliche Gefรคhrdungen sehen.
Der Anfang der Rauchverbote: Das Nichtrauchergesetz 2007
Die E-Zigarette stellt, wie gesagt, eine absolute Ausnahme dar. Im Jahr 2007, einem Zeitpunkt, wo das elektrische Dampfen gerade anfing, populรคrer zu werden, beschloss nรคmlich der Bund, dass fรผr normale Zigaretten mit Tabak ab sofort strenge Nichtraucherschutzgesetze gelten sollten. Am 1. September 2007 genau trat das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es enthรคlt unter anderem Regelungen fรผr Bundeseinrichtungen, fรผr Verkehrsmittel des รถffentlichen Personenverkehrs, Vorschriften fรผr den Jugendschutz. Verstรถรe gegen das Gesetz stellten ab diesem Zeitpunkt Ordnungswidrigkeiten dar.
Schon Anfang 2007 wurden durch Nichtraucherschutzgesetze der Lรคnder erstmals gesetzliche Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Manche Lรคnder erlaubten die Einrichtung abgetrennter Rรคume zum Rauchen sowie weitere Ausnahmen. Andere wiederum fรผhrten grundsรคtzliche, ausnahmslose Rauchverbote ein. Gastronomen bekamen jedoch mehrere Monate Zeit, sich auf das Rauchverbot einzustellen und โ im Falle der Lรคnder, in denen Ausnahmen gewรคhrt wurden โ etwa bauliche Verรคnderungen fรผr die Einrichtung eines Raucherraumes vorzunehmen. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat schlieรlich am 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem gelten in allen Bundeslรคndern Rauchverbote โ wenn diese auch unterschiedlich ausfielen.

Die heutige Lage
Auch heute gibt es in Deutschland immer noch kein einheitliches Rauchverbot. Auch nicht in der Gastronomie. Jedes Bundesland regelt die Rauchverbote eigenstรคndig.
Ein generelles Rauchverbot fรผr Gaststรคtten und Kneipen gilt nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland. In allen anderen 13 Bundeslรคndern gelten grundsรคtzlich Ausnahmeregelungen fรผr Nebenrรคume in Gaststรคtten und fรผr Einraumkneipen unter 75 Quadratmeter. Hier dรผrfen auรerdem lediglich kalte Speisen zum Verzehr angeboten werden und die Personen, die den Raum betreten, mรผssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Auslegung der Ausnahmen wiederum unterscheidet sich zwischen diesen Bundeslรคndern geringfรผgig. Hamburg sieht zum Beispiel als einziges Bundesland eine Luftschleuse fรผr Raucherbereiche vor. In Bars und Einraumkneipen, in denen nur getrunken und nichts gegessen wird und deren Gastraum unter 75 Quadratmeter groร ist, darf geraucht werden.
Weitere Besonderheiten einiger Bundeslรคnder
- In Bayern herrscht das wohl strikteste Rauchverbot in Deutschland. Sowohl in Gaststรคtten, als auch in Bierzelten und Kneipen ist Rauchen grundsรคtzlich verboten.
- In Berlin gilt fรผr separate Nebenrรคume, in denen geraucht werden darf, ein generelles Servierverbot. Gastwirten drohen bei Verstoร Strafen bis zu 1.000 Euro, Gรคsten Buรen bis 100 Euro.
- In Brandenburg darf in Diskotheken auch nicht in abgetrennten Bereichen geraucht werden.
- In Hessen kann sich jeder Gastwirt mit einer Einraumkneipe entscheiden, ob er eine Nichtrauchergaststรคtte oder Rauchergaststรคtte fรผhren mรถchte. Die Bedingungen dafรผr sind, dass die Gastflรคche, wie in Hamburg etwa auch, nicht grรถรer als 75 Quadratmeter groร sein darf. Weiterhin dรผrfen lediglich kalte und einfache warme Speisen ausgegeben werden. Der Zutritt muss fรผr unter 18-Jรคhrige auรerdem verboten sein.
- In Rheinland-Pfalz darf in abgetrennten Nebenrรคumen geraucht werden. Weiterhin darf auch in Kneipen, die aus nur einem einzigen Raum bestehen und vom Inhaber selbst gefรผhrt werden, zukรผnftig weiter geraucht werden. Solange nรคmlich, bis sich die Gesetzeslage wieder รคndert. Was durchaus jederzeit der Fall sein kรถnnte.
Quelle: Patrick Neuhaus