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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Was man wissen sollte!

Prof. Dr. Martin Lange, Vize-Vorsitzender des Senats bei der IST-Hochschule fรผr Management, klรคrt die hรคufigsten Fragen rund um ein gelungenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach langer Krankheit.

Mitarbeitern Rรผckkehr erleichtern

Wie kann lรคnger erkrankten Mitarbeitern die Rรผckkehr in den Arbeitsalltag erleichtert werden? Der Schlรผssel dazu liegt in einem erfolgreichen betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Bereits seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Betroffenen ein BEM anzubieten. Doch es gibt einige Fallstricke in der Umsetzung, denn ohne die ordnungsgemรครŸe Durchfรผhrung kรถnnte sich eine spรคtere krankheitsbedingte Kรผndigung schnell als unwirksam erweisen und ein Rechtsstreit drohen.

Prof. Dr. Martin Lange, Vize-Vorsitzender des Senats bei der IST-Hochschule fรผr Management in Dรผsseldorf, รผber die Inhalte eines erfolgreichen BEM, das mehr ist als das รคrztlich verschriebene โ€žHamburger Modellโ€œ zur stufenweisen Eingliederung.

Prof. Dr. Martin Lange (Quelle: privat)

Betriebliches Eingliederungsmanagement โ€“ was steckt dahinter?

Im รœberblick: Was ist ein BEM, wann muss es durchgefรผhrt werden, und welchen Nutzen hat es?

Wann muss ein BEM stattfinden?

Jedem Mitarbeiter, der innerhalb von zwรถlf Monaten lรคnger als sechs Wochen arbeitsunfรคhig war, muss ein BEM angeboten werden.

Ziele des BEM

  • krankheitsbedingte Fehlzeiten verhindern
  • erneuter Arbeitsunfรคhigkeit vorbeugen
  • Arbeitsplatz mรถglichst erhalten

Vorteile eines ordnungsgemรครŸen BEM

  • zusรคtzliche Personalkosten vermeiden
  • Arbeitsplรคtze kรถnnen gesundheitsgerecht gestaltet werden
    • chronischen Berufskrankheiten wird so vorgebeugt, und Potenziale zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Prozesse kรถnnen offengelegt werden
  • positiver Einfluss auf die Unternehmensstruktur, da Beitrag zu gesรผnderer und zufriedenerer Arbeitsweise beitragen
  • Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation
  • Rechtssicherheit fรผr eine krankheitsbedingte Kรผndigung fรผr alle, sollte erfolgreiche Rรผckkehr des Betroffenen nicht mรถglich sein

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Teilnahme am BEM verweigern

Aber was ist, wenn der betroffene Mitarbeiter ein BEM-Gesprรคch im Rahmen der Wiedereingliederung ablehnt oder er aus dem laufenden Prozess aussteigt?

Arbeitnehmer sind nicht zu einem BEM verpflichtet. Der Arbeitgeber muss sogar in seinem Einladungsschreiben auf die Freiwilligkeit hinweisen. Auch im weiteren Verlauf kรถnnen Mitarbeiter jederzeit aus dem BEM-Prozess aussteigen.

Der Haken: Sollte es zu einer krankheitsbedingten Kรผndigung kommen, kรถnnte sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht nicht auf ein fehlendes BEM berufen, das wรคren schlechte Voraussetzungen fรผr eine Kรผndigungsschutzklage. โ€žMan sollte alles versuchen, um den Betroffenen im BEM zu haltenโ€œ, mahnt Prof. Dr. Martin Lange. โ€žDennoch gibt es Fรคlle, die in einer Kรผndigung oder Erwerbsminderung enden, dann jedoch unter rechtssicheren Bedingungen.โ€œ

Und wo bleibt der Datenschutz?

โ€žEin BEM ist ein geschรผtzter Rahmenโ€œ, sagt der BEM-Experte. โ€žAlle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weder die Krankheitsdiagnose, noch sonstige personenbezogenen Inhalte dรผrfen in der Personalakte festgehalten werden.โ€œ Das unterscheidet ein BEM von den sogenannten Krankenrรผckkehrgesprรคchen, die nicht gesetzlich geregelt sind und deren Inhalte deshalb in der Personalakte dokumentiert werden kรถnnen.

Fรผr das BEM dรผrfen nur solche Daten erhoben werden, die der Arbeitgeber fรผr ein ordnungsgemรครŸes betriebliches Eingliederungsmanagement benรถtigt. Der Arbeitnehmer muss auch hierzu schriftlich einwilligen. Die BEM-Akte ist nur fรผr Personen einsehbar, die daran beteiligt sind.

Weiterbildungstipp

Martin Lange hat die neue Weiterbildung โ€žBetriebliches Eingliederungsmanagementโ€œ mitentwickelt. In dem berufsbegleitenden Intensivkurs erfahren die Teilnehmer, wie sie Mitarbeiter, die krankheitsbedingt lange ausgefallen sind oder aus einer RehabilitationsmaรŸnahme kommen, mit passgenauen Angeboten nachhaltig zurรผckholen. Am IST-Studieninstitut beginnt die nรคchste Weiterbildung zum Thema am 10. Juni.

Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert drei Monate. Der Abschluss: IST-Zertifikat โ€žBetriebliches Eingliederungsmanagementโ€œ. Die Inhalte werden vermittelt durch ein Studienheft, eine Prรคsenzphase sowie ergรคnzende Online-Vorlesungen.

Einblick in die Praxis

Weitere Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, darunter z. B. zum Sinn eines BEM-Beauftragten, beantwortet Martin Lange im Interview in der Ausgabe 3-4/2022 des GVMANAGER, S. 12ff. Darรผber hinaus erzรคhlt Daniela Aug, Kรผchenleiterin des Franziskus Hospital Bielefeld, von ihren Erfahrung: Sie hat rund 40 Mitarbeiter im Team und schon einige Wiedereingliederungen umgesetzt.

Quelle: B&L MedienGesellschaft/Cornelia Liederbach

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