Am 1. Oktober 2026 ist die Potsdamer Verpackungssteuer in Kraft getreten. Sie betrifft Endverkäufer von Speisen und Getränken und setzt vor allem bei Angeboten an, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Im Mittelpunkt stehen damit insbesondere der To-go- und Imbissbereich. Die Landeshauptstadt will durch die Abgabe den Verbrauch von Einwegverpackungen verringern, Mehrwegangebote stärken und das Abfallaufkommen im öffentlichen Raum reduzieren.
Steuersätze für Verpackungen und Besteck
Für nicht wiederverwendbare Verpackungen wie Becher, Teller und Schalen werden jeweils 0,50 Euro fällig. Einwegbesteck wird mit 0,20 Euro je Einheit besteuert. Steuerschuldner sind die Endverkäufer der Speisen und Getränke. Die konkrete Preisgestaltung bleibt den jeweiligen Betrieben überlassen. Zu erwarten ist jedoch, dass die Mehrkosten durch die Potsdamer Verpackungssteuer an die Verbaucher weitergegeben werden.
Damit richtet sich die Steuer zunächst an die Unternehmen und sonstigen Endverkäufer, die entsprechende Einwegprodukte ausgeben. Ob und in welcher Form die Kosten bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden, entscheiden die Betriebe selbst. Wer konsequent Mehrwegverpackungen verwendet oder vollständig auf Einweg verzichtet, muss nach Angaben der Stadt keine Verpackungssteuer entrichten.
Abgrenzung zum klassischen Wareneinkauf
Nicht jede Verpackung im Lebensmittelverkauf fällt unter die Potsdamer Regelung. Klassische Wareneinkäufe, bei denen Kundinnen und Kunden Produkte mit nach Hause nehmen und erst später konsumieren, sind von der Verpackungssteuer ausgenommen. Entscheidend ist damit der Zusammenhang mit Speisen und Getränken, die für den unmittelbaren Verzehr angeboten werden.
Für gastronomische Betriebe ist diese Abgrenzung bei der betrieblichen Umsetzung von Bedeutung. Sie müssen prüfen, welche ausgegebenen Verpackungen und Besteckteile unter die Steuer fallen und bei welchen Verkäufen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Begleitend stellt die Stadt Informationsmaterialien bereit, mit denen Unternehmen ihre Kundschaft über die Steuer und über Mehrwegmöglichkeiten informieren können.
Mehrweg soll wirtschaftlich attraktiver werden
Die Verpackungssteuer ist als Lenkungsinstrument angelegt. Durch die zusätzliche Belastung von Einwegbechern, Essensschalen, Tellern und Besteck soll der Einsatz wiederverwendbarer Alternativen attraktiver werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher fällt keine entsprechende Steuerbelastung an, wenn sie Mehrwegsysteme nutzen.
„Unser Ziel bleibt unverändert: weniger Einwegverpackungen, mehr Mehrweg und mehr Sauberkeit für unsere Stadt“, sagt Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner. „Mit der Einführung der Verpackungssteuer gehen wir in Potsdam einen mutigen und notwendigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Zukunft und einer saubereren Stadt. Wir sind uns der aktuellen Bedenken und der Zurückhaltung unserer lokalen Unternehmen und Gastronomen durchaus bewusst – wirtschaftlicher Wandel bringt immer Fragen und Herausforderungen mit sich. Deshalb wird die Verwaltung diesen Übergang als verlässlicher Partner begleiten und niemanden allein lassen. Und für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wer auf Mehrwegsysteme setzt, muss keine Verpackungssteuer zahlen.“
Kosten von 950.000 Euro für öffentlicher Abfallbehälter
Hintergrund der Steuer ist nach Darstellung der Landeshauptstadt auch die Belastung des öffentlichen Raums durch weggeworfene Einwegprodukte. Einwegbecher, Essensboxen und Besteck würden häufig in öffentlichen Abfallbehältern oder unmittelbar im Stadtgebiet entsorgt. Eine Verringerung dieser Abfälle soll sowohl die Umweltbelastung als auch den Aufwand für Reinigung und Entsorgung senken.
Für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung öffentlicher Abfallbehälter gibt Potsdam nach eigenen Angaben jährlich rund 950.000 Euro aus. Die Verpackungssteuer soll dazu beitragen, den Anteil von Einwegverpackungen am Abfallaufkommen zu verringern. Sie verbindet damit abfallpolitische Ziele mit Maßnahmen zur Stadtsauberkeit.
170.000 Euro Förderung bis 2028
Um Gastronomiebetriebe und Vereine beim Wechsel auf wiederverwendbare Lösungen zu unterstützen, stellt Potsdam bis 2028 insgesamt 170.000 Euro bereit. Die Förderung umfasst unterschiedliche Investitionen und laufende Kosten, die mit der Einführung von Mehrwegangeboten verbunden sind.
Für den Systemnutzungsbeitrag bei einem Anbieter von Mehrwegpoolsystemen können je Betriebsstätte bis zu 500 Euro gewährt werden. Ebenfalls mit bis zu 500 Euro je Betriebsstätte unterstützt die Stadt die Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck. Für Spülmaschinen liegt die mögliche Förderung bei bis zu 2.000 Euro.
Die Förderbausteine berücksichtigen damit sowohl Betriebe, die sich einem bestehenden Poolsystem anschließen wollen, als auch Unternehmen und Vereine, die eigenes Mehrweggeschirr anschaffen. Mit der Förderung von Spülmaschinen wird zudem die für Mehrweglösungen erforderliche Reinigungsinfrastruktur einbezogen.
Einführung war zunächst für Juli vorgesehen
Die Verpackungssteuer geht auf einen Antrag der Potsdamer Stadtverordneten vom 15. November 2024 zurück, der auf eine Verbesserung der Sauberkeit zielte. Außerdem war die Maßnahme Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Einführung im März.
Ursprünglich sollte die Steuer bereits am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde der Start um drei Monate auf den 1. Oktober verschoben. Die zusätzliche Vorbereitungszeit sollte es den betroffenen Betrieben ermöglichen, notwendige organisatorische und technische Anpassungen vorzunehmen.
Quelle: Landeshauptstadt Potsdam
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