Hotelmeldepflicht Hotel Rezeption
Quelle: Judith Girard-Marczak auf Unsplash

Bewegung bei der Hotelmeldepflicht?

Der Vorstoß der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für ein vollständiges Entfallen der besonderen Hotelmeldepflicht für inländische Beherbergungsgäste bringt endlich Bewegung in die vom Hotelverband Deutschland (IHA) seit Jahrzehnten geforderte Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-In im Hotel. „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-Ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“, begrüßt IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Hotelmeldepflicht als Stolperstein

Ein Stolperstein ist dem Bürokratieentlastungsvorschlag aus dem Hause Faeser aber immanent: Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-In von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung.

„Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

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Quelle: IHA

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