HACCP ist die Abkรผrzung fรผr: Hazard Analysis and Critical Control Points. Wรถrtlich รผbersetzt: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Das Konzept dient der Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln, die zu einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten fรผhren kรถnnen.
Jede Profikรผche muss sich ein individuelles HACCP-Konzept, basierend auf den sieben goldenen Grundsรคtzen (s. u.) erstellen.
Entstehung HACCP-Konzept dank NASA
Kaum zu glauben, aber die Entstehung des weltweit verbreiteten Konzeptes geht auf die NASA zurรผck: Die 1958 gegrรผndete Behรถrde National Aeronautics and Space Administration, kurz NASA, gab im Jahr 1959 die Erstellung von Richtlinien fรผr die Herstellung, Lagerung und Verarbeitung von zu 100 % sicherer Weltraumnahrung in Auftrag. Die damaligen Konzepte zur Fehlervermeidung hatten ihren Ursprung im Maschinenbau und waren fรผr die Lebensmittelproduktion nicht geeignet. Aus diesem Grund entschied man sich fรผr ein prรคventives Vorgehen, das man durch eine sehr genaue Dokumentation transparent und nachvollziehbar machte.
Von der Raumfahrt zur WHO
Schwierigkeiten machte zunรคchst die Ermittlung von Gefahren und deren Risikobewertung; es fehlte schlicht an Erfahrung. Es dauerte schlieรlich bis 1971, dass das Programm seinen Namen bekam, unter dem es bis heute bekannt ist.
In den 1970er und 1980er Jahren wurden verschiedene nationale und internationale Organisationen auf das neue HACCP-Konzept aufmerksam. Unter anderem auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es wurden รberlegungen angestellt, ob und in welcher Form eine generelle Anwendung des HACCP-Konzepts in der Lebensmittelproduktion mรถglich wรคre. Das HACCP-Konzept wurde weiterentwickelt.
Sieben goldene Grundsรคtze
Aus anfรคnglichen drei wurden sechs und spรคter sieben Grundsรคtze. Spรคter wurden die sieben Grundsรคtze von der Codex-Alimentarius-Commission der WHO รผbernommen. Es sind:
1. Gefahrenanalyse (Hazard Analysis)
2. Kritische Kontrollpunkte (Critical Control Points)
3. Grenzwerte
4. Kontinuierliche รberwachung
5. Korrekturmaรnahmen
6. Dokumentation
7. Regelmรครige Verifizierung
Weltweite Anerkennung und Verbindlichkeiten
Viele Staaten und Staatengemeinschaften haben das HACCP-Konzept mittlerweile gesetzlich verankert. In der Europรคischen Union (EU) ist die Verpflichtung zu HACCP in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 รผber die Lebensmittelhygiene geregelt. Die Verordnung gehรถrt zum so genannten โHygienepaketโ der EU und gilt verbindlich fรผr alle Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2006.
Quelle: BZfE