Gewalt am Arbeitsplatz ist ein unangenehmes Thema โ umso wichtiger zu wissen, wie man ihr vorbeugt oder im Ernstfall richtig reagiert, um den Personenschaden gering zu halten. Die BGN gibt in der Arbeitssicherheitsinformation โGewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatzโ (ASI 9.02) Tipps zur Maximierung der Sicherheit und zum richtigen Verhalten bei und nach einem รberfall. Themen wie Stress, Mobbing, Stalking, Betriebsklima und Gewalt unter Kollegen werden in dieser Informationsbroschรผre nicht behandelt. Auch Groรschadensereignisse wie Attentate sind ausgeklammert.
Was ist erlebte Gewalt?
Zunรคchst ist wichtig zu wissen, dass nicht nur am Gewalt am Arbeitsplatz unter den Schutz der BGN fรคllt, sondern auch Konfrontationen mit Gewalt auf dem Arbeitsweg. Dabei kann es sich um kรถrperliche รbergriffe handeln oder um รberfรคlle, aber auch die Zeugenschaft bei einem Arbeitsunfall, von kรถrperlicher Gewalt oder von einem Suizid zรคhlen dazu. Ist ein Extremereignis mit der Gefahr eines seelischen Folgeschadens eingetreten, gilt es sofort zu reagieren: Bei umgehender Behandlung reichen meistens wenige Sitzungen beim Therapeuten, um die Traumatisierung zu verarbeiten. Tritt eine zeitliche Verzรถgerung ein, erschwert dies die Behandlung! Der Versicherungsschutz der BGN greift auch, wenn Mitarbeiter ausschlieรlich Opfer einer psychischen Verletzung durch Gewalt am Arbeitsoplatz wurden.
Technische und bauliche Sicherheit haben Prioritรคt
Die BGN betont, dass in jedem Fall vorbeugende Maรnahmen wichtig sind. Die wirkungsvollsten Maรnahmen sind technisch und baulich โ das heiรt einbruchssichere Tรผren, das Verwahren von Geld in gesicherten Rรคumen und Behรคltern, eine gute Auรenbeleuchtung und Sichtschutz im Gebรคude. An zweiter Stelle rangieren organisatorische Maรnahmen wie Notfallplรคne. Den geringsten Sicherheitsschutz bieten verhaltensbezogene Maรnahmen โ also Schulungen, wie man sich z. B. bei einem รberfall richtig verhรคlt.
Maรnahmen zur Sicherung der Betriebsstรคtte:
- Sicherung vor unbefugtem Zutritt, z. B. mit Zรคunen und Toren
- gute Verkehrsanbindung, z. B. nahe liegende Haltestellen
- gute Aussicht auf das Betriebsgelรคnde und Sichtschutz ins Gebรคude
- gut beleuchteter Eingangs- und Ausgangsbereich
- schwer zugรคngliche Auรenbeleuchtung (Schutz vor Vandalismus)
- keine Versteckmรถglichkeiten auf dem Gelรคnde, z. B. Bรผsche und Hecken
- Bereiche, wo mit Geld hantiert wird, sollten nicht einsehbar sein
- geschlossener Kassenbereich
- bei Tรผren und Fenstern sollte eine Reihe von Sicherheitskriterien beachtet werden, die sich in der Informationsbroschรผre nachlesen lassen
Technische Sicherung:
- รberfall- und Einbruchmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1 (nicht erkennbare Alarmauslรถsung, mindestens ein zusรคtzlicher รberfallmelder im Nebenraum โ erst auslรถsen, wenn der Tรคter gegangen ist!)
- Videoanlage zur optischen รberwachung
- Telefone mit Amtsanschluss und ggf. Hausnotruf
- Tresore nach DIN EN 1143-1, doppelter Tresor, Codesystem oder Zeitverschluss
- auffรคllige Hinweise an zeitschlossgesicherten Tresoren
- Meldemรถglichkeiten wie Schnurlostelefone, Mobiltelefone oder Personalnotsignalanlagen (PNA)
Organisatorische Maรnahmen:
- Betriebsanweisung fรผr gefรคhrliche oder unfalltrรคchtige Situationen erstellen und mindestens einmal jรคhrlich unterweisen, mit Unterschrift der Beschรคftigten dokumentieren
- Notfallkontakte klรคren: benachbarte Betriebe, Kontakt zur Polizeidienststelle (Beratungsgesprรคch vor Ort), Alarmplan mit Telefonnummern fรผr Mitarbeiter aushรคngen
- Bereiche, wo mit Geld umgegangen wird (Kasse und Tresor) vor Einblick und Zugriff schรผtzen
- Lagerrรคume vor unbefugtem Zutritt schรผtzen
- Tรผren konsequent geschlossen halten
- angenommene Zahlungsmittel sofort verwahren
- Hรถchstbetrag fรผr Kassen definieren
- Geld niemals mit nach Hause nehmen, Geldtransport nur durch Werttransportunternehmen, hier Arbeitende mรผssen im Betrieb bekannt sein und sich bei jeder Abholung ausweisen
- Position des gut zugรคnglichen Alarmknopfes einprรคgen
- Kassenabrechnung erst nach Ladenschluss
Formalitรคten beachten
In der ASI 9.02 informiert die BGN auรerdem darรผber, welche Maรnahmen bei einem รberfall und nach einem รberfall zu beachten sind. Die entsprechenden Formblรคtter zur Meldung von Gewalt am Arbeitsplatz sind auch angehรคngt. Doch nicht nur von externen Tรคtern, sondern auch von Kunden und Gรคsten kann eine Aggression ausgehen. Dazu zรคhlen alle Ereignisse, bei denen Beschรคftigte beleidigt, bedroht oder angegriffen werden, mit der Folge, dass ihre Gesundheit, ihre Sicherheit oder ihr Wohlbefinden gefรคhrdet werden.
Gewalt am Arbeitsplatz: Risikofaktoren
Grรผnde fรผr Gewalt am Arbeitsplatz liegen in Erziehungs- und Sozialdefiziten sowie gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verรคnderungen. Meistens wirken mehrere Faktoren zusammen, bevor Gewalt entsteht. Folgende Risikofaktoren fรผr Gewalt am Arbeitsplatz lassen sich identifizieren:
- Mitarbeiter: befinden sich in eienr Machtposition, verweigern dem Kunden einen Dienst, verhalten sich unangemessen oder respektlos, werden von Kunden sexuell belรคstigt, streiten untereinander
- Kunden: mรถchten Forderungen durchsetzen, fรผhlen sich hilflos, sind enttรคuscht, haben Alkohol getrunken, weichen von der sozialen Norm ab (z. B. soziale Randgruppe), verhรคlt sich sexuell aufdringlich
- Kommunikationsprobleme wegen: Sprache, abweichendem Bildungsgrad, kultureller oder religiรถser Barrieren, Dialekt, undeutlicher Sprechweise oder Schwerhรถrigkeit, Unverstรคndnis gegenรผber einem Standpunkt, Vorurteile
- Organisation: Einzelarbeitsplatz, Organisationsmรคngel wie nicht auffindbare Unterlagen oder Softwarefehler, lange Wartezeiten, Auslieferungsservice, Zimmerservice
- technische Faktoren: als Waffe verwendbare Arbeitsmittel (Schere, Aschenbecher), aggressionsfรถrdernde Atmosphรคre (hohe Lautstรคrke), Umgebungsgestaltung (Licht, Hitze, keine Sitzmรถglichkeit), ungesicherte Eingรคnge, fehlende Alarmsysteme
Jeder Unternehmer sollte sich der fรผr seinen Betrieb zutreffenden Risikofaktoren bewusst sein und geeignete Maรnahmen wรคhlen, um das Risiko zu senken. Es sollte organisiert und besprochen werden, wie mit Grenzรผberschreitungen seitens des Gastes umzugehen ist.
Die BGN unterstรผtzt durch Beratungsgesprรคche mit Psychotherapeuten, Beratung durch Aufsichtspersonen der BGN, Seminare zur Gewaltprรคvention und Projekte im Rahmen regionaler Arbeitsschutzprogramme.
Brandschutz im Betrieb
Nicht nur Gewalt durch Personen, sondern auch ein Brand kรถnnen den Betrieb und seine Angestellten in Lebensgefahr bringen. Alles รผber Brandschutz erfahren Sie hier.
Quelle: BGN