DEHOGA und NGG in Baden-Wuฬrttemberg haben sich auf eine Aktualisierung des Manteltarifvertrags verstaฬndigt.
Aufgrund von Rechtsprechungsaฬnderungen bedurfte der bisherige Vertrag einer Uฬberarbeitung. Materiell ist der bisherige Manteltarifvertrag im Wesentlichen bestaฬtigt worden.
Neu sind Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Caterings explizit in den Anwendungsbereich des Vertrags mit aufgenommen worden, um eine Gleichschaltung mit dem seit zwei Jahren bestehenden Entgelttarifvertrag zu erreichen. Er wirkt ab dem 1. Juni 2024 und kann fruฬhestens zum 31. Dezember 2027 gekuฬndigt werden. Die Tarifparteien haben erneut die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrags beantragt. Aktuell wartet der Dehoga darauf, dass eine Entscheidung der Landesregierung vorliegt, bevor sie mehr bekannt gibt.
Die wichtigsten Aฬnderungen im neuen Manteltarifvertrag im Uฬberblick
- Vorschriften zur Verguฬtung auf Umsatzbasis wurden teilweise gestrichen, wenn diese uฬber ein โTroncverfahrenโ in den Betrieben organisiert wurden, da die entsprechenden Regelungen in keinen dem Verband bekannten Betrieben noch zur Anwendung kamen und somit unbedeutend wurden.
- Das Ende des Arbeitsverhaฬltnisses zum Renteneintrittsalter wurde vom 65. Lebensjahr auf die tatsaฬchlichen Verhaฬltnisse aktualisiert, weshalb das von der Deutschen Rentenversicherung ausgerechnete Rentenalter, und nicht mehr starr das 65. Lebensjahr maรgeblich ist.
- Die Probezeit kann von drei auf sechs Monate verlaฬngert werden, eine Unterscheidung wie bislang zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten findet nicht mehr statt.
- Neu ist, dass Auszubildende ebenfalls Anspruch auf eine Teildienstzulage haben, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.
- Gestrichen wurde eine Regelung zum Sachbezug, welche bei Kuฬchenmitarbeitern grundsaฬtzlich die Einnahme einer warmen Mahlzeit pro Arbeitstag unterstellte und bei Pruฬfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Betriebe zur Nachberechnung herangezogen wurden, selbst wenn diese Mahlzeit durch die jeweiligen Mitarbeiter gar nicht beansprucht wurde.
Dehoga Umfrage
Die Stimmung in Betrieben ist gewachsen, zeigt eine aktuelle Dehoga Umfrage. Mehr dazu hier.
Quelle: Dehoga