Zum Jahreswechsel 2025 sind einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die die Gastgeberindustrie stark beeinflussen. Insbesondere das neue Hotel-Melderecht und die E-Rechnungspflicht sollten dabei ein Augenmerk sein.
Neues Hotel-Melderecht
Seit 1. Januar 2025 ist die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 – 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen. Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In den FAQs des Hotelverbands (IHA) werden die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.
Kassenmeldepflicht für TSE-Kassen
Wer ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse hat, muss ab 2025 dem Finanzamt
- Namen und Steuernummer des Steuerpflichtigen,
- die Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung,
- die Art und die Anzahl des Aufzeichnungssystems
- sowie die Seriennummer mitteilen.
Außerdem will das Finanzamt wissen, seit wann die Anlage in Betrieb ist und wenn sie außer Betrieb genommen wird. Dies gilt im selben Maße für gemietete oder geleaste Kassen.
Bis zum 1. Juli 2025 muss die Anmeldung geschehen sein (Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung). Passiert nichts, kann das Finanzamt im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro vom Unternehmer kassieren. Das elektronische Mitteilungsverfahren läuft ab diesem Jahr über das Finanzamtsportal „Mein Elster“. Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung veröffentlicht.
E-Rechnungspflicht
Mit dem Versand der E-Rechnung können sich viele Unternehmer noch ein oder zwei Jahre Zeit lassen. Aber jeder, der im B2B-Geschäft tätig ist, muss E-Rechnungen seit diesem Jahr empfangen können. Wenn nicht bereits geschehen, kann es sich anbieten, schnellstmöglich eine extra E-Mail-Adresse einzurichten und diese den Lieferanten mitzuteilen.
Worum sich die Buchhaltung auch kümmern muss: E-Rechnungen sind je nach Format ohne Zusatzsoftware oder ERP-System nicht lesbar. Man braucht gegebenenfalls ein neues Programm.
Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn ist 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen, die Mindestlohngrenze liegt jetzt bei monatlich 556 Euro.
Neue Verdienstgrenze für Minijobs
2025 wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben. Diese neue Grenze gilt auch für Minijobs im Privathaushalt. Die Erhöhung ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Ziel der neuen Verdienstgrenze ist es, geringfügig Beschäftigten mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, ohne dass sie den Minijob-Status verlieren.
Sachbezugswerte 2025
Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Eine Übersicht der Sachbezugswerte 2025 gibt es hier zum Download. Das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 zur Kenntnis kann hier nachgelesen werden.
Höherer Zusatzbeitrag Krankenkassen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 wurde vom Bundesgesundheitsministerium bei 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
Neuer CO₂-Preis
Am 1. Januar wurde der CO₂-Preis in Deutschland von 35 Euro auf nunmehr 55 Euro pro Tonne angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der nationalen Klimaschutzstrategie und soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu verringern. Die Erhöhung führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Der höhere Preis soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Alternativen wie erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge oder energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen.
Eine Übersicht weiterer Neuerungen in diesem Jahr ist hier zu finden.
Branchenleitfaden Umweltschutz
Gerade mit der CO2-Preiserhöhung ist der Dehoga Branchenleitfaden für Umweltschutz eine praktische Ressource, um den eigenen Betrieb nachhaltiger zu gestalten. Mehr dazu hier.
Quelle: Dehoga Bayern