Hotelstars Union
Quelle: B&L MedienGesellschaft/Flux (KI)

Hotelstars Union bietet Booking.com Datenabgleich an

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act gegen Booking.com eröffnet. Die Hotelstars Union sieht in ihren offiziellen Klassifizierungsdaten einen zentralen Ansatzpunkt zur Bekämpfung gefälschter Hoteleinträge und bietet der Plattform eine kostenfreie technische Anbindung an ihr System an.

DSA-Verfahren gegen Booking.com

Die Europäische Kommission prüft, ob Booking.com die Risiken durch betrügerische und nicht rechtskonforme Inserate sowie durch Phishing ausreichend bewertet und gemindert hat. Die Hotelstars Union begrüßt dieses Verfahren und verweist auf eine sofort einsatzbereite Lösung.

Ein automatisierter Abgleich der Inserate mit den offiziellen Sternebewertungen bietet nicht nur eine Kontrolle der Kategorie, sondern zugleich einen Nachweis, ob ein Hotel tatsächlich existiert. Jeder Betrieb mit Sternen der Hotelstars Union wurde von einer nationalen Klassifizierungsstelle vor Ort geprüft. Der Abgleich bestätigt neben der Sternekategorie auch Namen, Adresse und insbesondere die Existenz des Hauses. Aus Sicht der Hotelstars Union verlieren gefälschte Inserate ihr wirksamstes Werbemittel, wenn Anbieter Sterne nicht mehr selbst eintragen können.

Bedeutung offizieller Hotelsterne

Hotelsterne werden als eines der wichtigsten Kriterien bei der Hotelwahl bezeichnet. Das niederländische College van Beroep hat ausdrücklich festgestellt, dass Sterne der wichtigste Filter sind. Ein automatisierter Datenabgleich mit den Klassifizierungsdaten setzt genau an diesem Punkt ansetzt. Dass dieser Ansatz technisch funktioniert, werde seit Jahren von anderen Plattformen belegt. Tripadvisor gleicht demnach seit Juni 2022 die offiziellen Sternedaten der Hotelstars Union täglich ab und zeigt in den Mitgliedsländern ausschließlich geprüfte Sterne an. Expedia gibt die Hotelstars Union als Quelle für ihre Sternebewertungen in den Mitgliedsländern an. Booking.com habe sich hingegen konsequent dafür entschieden, Sterne auf Grundlage unbestätigter Angaben der Anbieter anzuzeigen.

Haftungsfragen nach Digital Services Act

Booking.com präsentiere die Sterne einheitlich und gut sichtbar neben den Hotelnamen und verwende sie als Suchfilter. Damit mache sich die Plattform diese Angaben zu eigen und müsse für deren Richtigkeit einstehen. Nach Art. 6 Abs. 3 Digital Services Act hafte ein Marktplatz nach Verbraucherrecht selbst, wenn er Informationen so darstellt, dass Dritte diese ihm zurechnen. Die niederländische Reclame Code Commissie bewertete die Sterneangaben auf Booking.com im November 2025 als irreführend. Die Berufungsinstanz bestätigte diese Einschätzung im April 2026. Im selben Monat forderte die Hotelstars Union Booking.com nach eigenen Angaben erneut zur Zusammenarbeit auf. Die Plattform lehne eine Anbindung an die offiziellen Daten der Hotelstars Union weiterhin ab.

Keine neue Technik, nur eine neue Anbindung

Die Hotelstars Union fordert die Europäische Kommission auf, den Abgleich der Sterneangaben mit den offiziellen Klassifizierungsdaten zu den Bestandteilen möglicher Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen zu machen. Booking.com bietet die Hotelstars Union eine kostenfreie Anbindung an ihre Daten in allen Mitgliedsländern an. Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union, erklärt dazu: „Booking.com muss keine neue Technik erfinden, um Gäste vor gefälschten Hotelangeboten zu schützen. Verifizierte Daten sind bereits verfügbar; andere Plattformen nutzen sie seit Jahren. Wer Sternbewertungen prominent zur Werbung für ein Hotel einsetzt, muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese korrekt sind.“

Quelle: Hotelstars Union

beenhere

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Bild von Lukas Steiglechner

Lukas Steiglechner

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Fachjournalist berichtet Lukas Steiglechner aus der Zentralredaktion in München über aktuelle Entwicklungen in Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung. Dabei legt er Wert auf klare Einordnung, relevante Entwicklungen und praxisnahe Perspektiven für das professionelle Gastgewerbe.

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