Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben eine bundesweite Kampagne zum Erhalt von Minijobs gestartet. Im Mittelpunkt steht die neue Mitmach-Plattform „Minijobs erhalten!“. Sie soll politische Vorhaben und bereits beschlossene Änderungen zusammenführen und deren gemeinsame Auswirkungen auf Beschäftigte und Betriebe darstellen. Die Verbände wenden sich insbesondere gegen höhere Abgaben und Änderungen bei Besteuerung und Rentenversicherung.
Minijobs als Ergänzung zu Beruf, Studium und Rente
Nach Angaben der Kampagne arbeiten in Deutschland fast sieben Millionen Menschen in einem Minijob. Für knapp 95 Prozent handelt es sich demnach um einen Hinzuverdienst oder eine zusätzliche Tätigkeit. Genannt werden vor allem Beschäftigte mit einem Hauptberuf, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Rentnerinnen und Rentner.
Die Kampagne stützt sich dabei auf Daten der Minijob-Zentrale. Demnach üben 51,4 Prozent der Minijobber die Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung aus. Weitere 26,1 Prozent sind älter als 60 Jahre, 17,2 Prozent entfallen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen in Schule oder Studium. Für lediglich 5,3 Prozent komme ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage. Dies entspreche rund 370.000 Menschen. Aus Sicht der Verbände würden Änderungen am System damit überwiegend Personen treffen, für die der Minijob keine Brücke in eine reguläre Beschäftigung, sondern eine ergänzende Verdienstmöglichkeit darstellt.
Bedeutung für wechselnde Auslastung im Gastgewerbe
Für Hotellerie und Gastronomie sind geringfügig Beschäftigte nach Einschätzung von Dehoga und IHA vor allem bei schwankendem Personalbedarf von Bedeutung. Zusätzliche Arbeit fällt häufig am Abend, an Wochenenden, während der Saison oder bei Veranstaltungen an. Nicht jede einzelne Schicht lasse sich in eine dauerhafte Teilzeit- oder Vollzeitstelle überführen. Gleichzeitig müssten Betriebe personelle Spitzen abdecken, wenn viele Gäste bewirtet oder Veranstaltungen durchgeführt werden.
Die Verbände befürchten, dass höhere Arbeitgeberkosten den Einsatz von Minijobbern erschweren könnten. Zugleich könne eine stärkere Belastung aufseiten der Beschäftigten den finanziellen Anreiz verringern, zusätzlich zu einer Haupttätigkeit, einem Studium oder einer Rente weitere Stunden zu arbeiten. Diese Wechselwirkung zwischen Arbeitskosten und verfügbarem Zuverdienst bildet den Kern der Kampagne.
Mehrere Änderungen erhöhen die Gesamtbelastung
Die Kampagne „Minijobs erhalten!“ unterscheidet zwischen beschlossenen Änderungen, Vorhaben auf Kabinettsebene und Empfehlungen, für die bislang noch kein Verfahren eröffnet wurde. Beim pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung nennt die Plattform eine Erhöhung von 13 auf 17,5 Prozent. Zusätzlich stehen nach Darstellung der Verbände ein neuer Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent sowie eine Anhebung der Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent im Raum.
Nach Berechnungen des Dehoga würde die gesamte Arbeitgeberbelastung einschließlich Umlagen dadurch von derzeit 31,17 auf 42,27 Prozent des gezahlten Lohns steigen. Das entspräche einer Erhöhung um 35,6 Prozent. „Wer sich zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick. „Die diskutierten und teilweise bereits beschlossenen Verteuerungen führen in ihrer Summe zu einer faktischen Abschaffung der Minijobs. Das dürfen wir nicht zulassen.“ Damit verteuern sich die Arbeitskosten für die Arbeitgeber im Gastgewerbe um voraussichtlich fast 72 Millionen Euro pro Jahr. „Gerade jetzt müssen wir Anreize für diejenigen setzen, die zusätzlich arbeiten wollen. Leistung muss sich lohnen“, so Zöllick.
Die Änderungen an Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Pauschsteuer werden nach Darstellung der Kampagne in unterschiedlichen politischen Verfahren behandelt. Eine gemeinsame Berechnung ihrer Auswirkungen sei in den jeweiligen Vorlagen nicht enthalten. Dehoga und IHA fordern deshalb, vor weiteren Entscheidungen sämtliche finanziellen Folgen für Beschäftigte und Arbeitgeber in einer transparenten Gesamtrechnung auszuweisen.
Empfehlungen zur Rentenversicherung und Besteuerung
Getrennt von den genannten Abgabenerhöhungen verweist die Kampagne auf Empfehlungen einer Alterssicherungskommission. Danach könnten der bisherige Sonderstatus von Minijobs, die Wahlfreiheit bei der Rentenversicherung und die bestehende steuerliche Behandlung entfallen. Dies würde auf eine vollständige Besteuerung des Minijobs hinauslaufen. Die Empfehlung beziehe auch den Übergangsbereich der Midijobs ein; ein formelles Verfahren sei dazu bislang jedoch nicht eröffnet worden.
Die Verbände stellen infrage, ob eine pauschale stärkere Belastung aller Minijobber ein geeignetes Instrument gegen Altersarmut ist. Da ein Großteil der Betroffenen bereits einen Hauptberuf ausübe, im Ruhestand sei oder sich in Ausbildung befinde, müssten Maßnahmen zur Alterssicherung aus ihrer Sicht gezielter auf tatsächlich gefährdete Gruppen ausgerichtet werden.
Sieben Fragen zur Wirkung der Reformvorhaben
Die Initiatoren formulieren sieben Prüffragen. Sie betreffen die Wirkung möglicher Reformen auf Altersarmut, das verfügbare Arbeitskräftepotenzial, die Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, unterschiedliche Lebenslagen, die Arbeitgeberbelastung, Arbeitsanreize und die Gesamtwirkung aller Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Annahme, dass Beschäftigte nach einer Einschränkung des Minijobmodells in reguläre Arbeitsverhältnisse wechseln und mehr Stunden leisten könnten. Die Kampagne hält dem entgegen, dass viele Betroffene bereits zusätzlich zu einer anderen Tätigkeit arbeiten. Offen sei daher, ob sie ihre Arbeitszeit tatsächlich ausweiten könnten oder ob zusätzliche Arbeitsstunden wegfielen, sobald der Minijob finanziell weniger attraktiv werde.
Auch auf betrieblicher Seite lasse sich zusätzlicher Personalbedarf nicht beliebig in längere Arbeitszeiten umwandeln. Die benötigten Stunden müssten zeitlich mit der Verfügbarkeit der Beschäftigten zusammenpassen. Gerade im Gastgewerbe entstehen Personalspitzen häufig zu klar begrenzten Zeiten, etwa bei Hochzeiten, im Biergartenbetrieb, an Feiertagen oder am Wochenende.
Fünf Forderungen an die Politik
Dehoga und IHA bündeln ihre Position in fünf Forderungen.
- Hinzuverdienste sollen vor zusätzlichen Steuern und Abgaben geschützt und die Wahlfreiheit bei der Rentenversicherung erhalten werden.
- Mehrarbeit soll finanziell attraktiver gestaltet und der Übergangsbereich der Midijobs beibehalten werden.
- Altersarmut soll mit gezielten Instrumenten bekämpft werden, anstatt sämtliche Minijobber stärker zu belasten.
- Keine Pflegeversicherungsbeiträge für Minijobs. Die Pauschsteuer solle bei zwei Prozent bleiben, die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags solle zurückgenommen beziehungsweise ausgesetzt werden.
- Vor weiteren politischen Entscheidungen sollen alle geplanten Belastungen gemeinsam ausgewiesen und deren Folgen geprüft werden.
Quelle: Hotelverband Deutschland
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