In knapp vier Wochen startet das Vergabeverfahren der Zelte auf dem Oktoberfest. Immer wieder ist dieser Prozess Gegenstand von Gerüchten, Mythen und Halbwahrheiten. Darum möchte die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte mit acht Fakten Klarheiten zur Zeltvergabe auf der Wiesn schaffen – vor allem auch im Hinblick auf das europäische Vergabeverfahren.
1. Transparentes Bewerbungsverfahren
Wenn gesagt wird, dass die Vergabekriterien nicht transparent sind, dann ist das falsch. Sie sind klar definiert von der Stadt und für jeden – erst recht die Bewerber – offen einsehbar. Und auch die Vergabe erfolgt zwingend nach den bekannten und vom Stadtrat abgesegneten Regeln. Das ist nicht willkürlich, wie immer wieder unzutreffend behauptet wird. Das wurde auch schon mehrmals durchgefochten vor Gericht, und jedes Mal hat die Stadt München recht bekommen.
2. Transparente Bewertung
So wie das Bewerbungsverfahren für die Zeltvergabe auf der Wiesn transparent ist, so ist es auch das Ergebnis der Zulassung. Wer die Entscheidung nicht akzeptiert, konnte und kann sie gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht und in zweiten Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof überprüft dabei jede einzelne beklagte Wertung. Jeder Kläger hat über sein Recht auf Akteneinsicht Einblick in seine Wertung und diejenige des Gewinners.
3. Es gibt ein Recht auf Akteneinsicht – mit Grenzen
Sollte es relevant sein, bekommt jeder Bewerber Akteneinsicht im Gerichtsverfahren zu den erreichten Punktezahlen in den jeweiligen Unterkategorien. Allerdings haben alle anderen Bewerber aber auch das Recht, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso wie datenschutzrechtlich relevante Informationen ihren Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Am Ende entscheiden darüber auch die Gerichte. Diese Praxis ist auch bei einem europäischen Vergabeverfahren nicht anders.
4. Punkte für CO2-Zertifikate
Dass man beim Thema Ökologie punkten kann, wenn man CO₂-Zertifikate kauft, ist besser als gar nichts zu tun. Der Zertifikat-Handel ist zudem zentraler Bestandteil der europäischen CO₂-Vermeidungsstrategie. Jeder Bewerber kann damit punkten.
5. Wird ein Zelt, das schon mal auf der Wiesn stand, besser bewertet?
Dass eine hohe Punktzahl erreicht wird, wenn man ein Zelt verwendet, das vorher schon mal auf der Wiesn war, ist nicht richtig. Die Betreiber der Schützenlisl beispielsweise haben ihr Zelt dem Vorgänger abgekauft, auch in dem Wissen, dass dieses Zelt ausreichend dimensioniert ist, die richtige Ausstattung für eine hohe Besucheranzahl hat und dass es sich auf der Wiesn bereits bewährt hat und funktioniert. Die Stadt bewertet das mit einer entsprechend höheren Punktanzahl als eine kurzfristige Zeltkombination, die so noch nie aufgestellt war.
6. Gianni Infantino auf der Wiesn?
Mit den fragwürdigen Praktiken der FIFA und ihrem Chef Gianni Infantino hat die Wiesn nichts zu tun. Denn die Vergabekriterien sind transparent und werden außerdem jedes Jahr überprüft und überarbeitet. Dann entscheidet der Stadtrat darüber. Das heißt, dieses Verfahren ist demokratisch legitimiert und kontrolliert. Und oft hat das dann noch ein juristisches Nachspiel. Mit der jährlichen Überarbeitung der Kriterien erfüllt die Stadt auch das nötige Maß an Wettbewerb. Ein Wettbewerb, dem sich beispielsweise die Familie Schottenhamel Jahr für Jahr stellen muss, obwohl sie schon von Anfang an auf dem Oktoberfest ist.
7. Warum Tradition wichtig ist
Die Sonderstellung der Brauereizelte ist mit Tradition begründet. Die Wiesn ist ein Münchner Brauereifest, das traditionell die Münchner Brauereien beschicken. Auch das Schützenzelt und das Armbrustschützenzelt dienen, wie der Name schon sagt, einer Tradition.
8. Europa-Verfahren: Kommen jetzt Guiness und Kölsch?
Dass die Stadt bei einer europäischen Vergabe als öffentlicher Auftrag zwingend vorschreiben kann, dass nur Münchner Bier verkauft werden darf, stimmt das nur bedingt. Unzulässig ist beispielsweise eine Beschränkung, wenn auch andere Produkte den erwünschten Zweck erfüllen. Es kann also gut sein, dass dieses Argument nicht gehört wird, und dann sind die Schleusen geöffnet für Guinness, Kölsch & Co. Jedenfalls sind Klagen und Streit hierüber vorprogrammiert.