Kommt die Bettensteuer für München? Prof. Dr. Matthias Firgo von der Hochschule München gibt eine EInschätzung. (Quelle: Colourbox.de)
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Schadet die Bettensteuer dem Tourismus?

Eine Bettensteuer für München – die Diskussionen darum schlugen bereits Ende des Jahres 2022 große Wellen. Schadet die Bettensteuer dem Tourismus in München? Prof. Dr. Matthias Firgo, Professor an der Fakultät für Tourismus der Hochschule München, beantwortet diese und weitere Fragen im Interview.

Herr Firgo, die Bettensteuer für München wird diskutiert. Wie hoch soll diese ausfallen – wonach bemisst sich diese?

Vorgeschlagen wurde eine Steuer in Höhe von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis ohne Zusatzleistungen wie Frühstück, Wellness, etc. Die Steuer würde für alle volljährigen Übernachtungsgäste gelten, unabhängig vom Reisezweck.

Inwieweit könnte eine Bettensteuer dem Tourismus in München schaden? Oder sind diese Sorgen Ihrer Meinung nach unberechtigt?

Bei Steuererhöhungen oder der Einführung einer neuen Steuer stellt sich immer eine zentrale Frage: Wie stark reagiert die Nachfrage in einem Markt auf kleine Preisveränderungen? Denn davon hängt sowohl ab, in welchem Ausmaß die Nachfrage durch die geplante Bettensteuer zurückgehen würde, als auch wer den überwiegenden Teil der Steuerlast tragen würde – die Gäste oder die Beherbergungsbetriebe.

Bei bekannten Kultur- und Städtedestinationen wie München, die über viele Alleinstellungsmerkmale verfügen, zeigt die Erfahrung aus anderen europäischen Städten, dass es durch Steuern dieser Art keinerlei messbare Rückgänge in den Übernachtungszahlen gibt. Gleichzeitig kann die Steuer zu weiten Teilen auf die Gäste übergewälzt werden. Eine Bettensteuer in München sollte sich daher vorwiegend in etwas höheren Übernachtungspreisen niederschlagen, und kaum die Umsätze und Margen der Hotellerie reduzieren.

„Eine Bettensteuer in München sollte sich vorwiegend in etwas höheren Übernachtungspreisen niederschlagen, und kaum die Umsätze und Margen der Hotellerie reduzieren.“

Prof. Dr. Matthias Firgo
Prof. Dr. Matthias Firgo, Professor an der Fakultät für Tourismus der Hochschule München (Quelle: WIFO)
(Quelle: WIFO)

Gibt es eine Unterscheidung zwischen Bettensteuer und Kurtaxe? Wem kommt eine Bettensteuer zugute?

Kur- bzw. Ortstaxen sind typischerweise fixe Beträge von wenigen Euro, unabhängig vom Übernachtungspreis. Eine Bettensteuer in Höhe von 5 Prozent bedeutet, dass die Abgabe in Euro bei einem niedrigeren Übernachtungspreis geringer ist. Das ist insofern treffsicherer als bei Taxen, als ein Fixbetrag das Low-Budget-Segment relativ gesehen stärker belastet als das Luxus-Segment.

Beide Arten von Abgaben haben aus Sicht der Kommunen jedenfalls den Charme, dass sie zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde generieren, ohne die lokale Bevölkerung oder Wirtschaft spürbar zu belasten, zumal davon ausgegangen werden kann, dass Gäste von außerhalb den überwiegenden Teil der Steuerlast tragen.

Warum glauben Sie funktioniert eine Bettensteuer in anderen Städten und wird akzeptiert – für München wird ein solches Vorgehen aber kritisiert?

Widerstände gegen neue Steuern und Steuererhöhungen sind immer beträchtlich. Der Zeitpunkt und die Art der Kommunikation waren sicherlich nicht glücklich gewählt. Aber auch die Kritik und anschließende Debatte wirkte für Außenstehende eher emotional als sachlich fundiert.

Herzlichen Dank für das Gespräch!

Quelle: B&L MedienGesellschaft, Firgo

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