Selbstständige Bäcker investieren regelmäßig in Maschinen, Fahrzeuge und moderne Technik. Diese Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen – wenn sie korrekt verbucht und in der Software abgebildet werden. Wer die Grundlagen kennt und gezielt umsetzt, sichert sich finanzielle Vorteile und schafft eine solide Grundlage für die Jahresabschlüsse.
Warum Abschreibungen für Bäckerbetriebe so wichtig sind
Anlagen und Ausstattungen verlieren über die Zeit an Wert. Steuerlich wird dieser Werteverzehr durch planmäßige Abschreibungen abgebildet. Besonders bei größeren Investitionen spielt die Abschreibung eine zentrale Rolle für die Buchführung und die Steuerlast.
Typische Abschreibungsobjekte in Bäckereien:
- Backöfen und Knetmaschinen
- Kühl- und Tiefkühlsysteme
- Verkaufsfahrzeuge und Lieferwagen
- Kassensysteme und digitale Waagen
- Büroausstattung und Software
Diese Investitionen gehören zu den sogenannten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern. Sie werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.

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Wie sich Bäcker steuerlich entlasten können
Bäckereibetriebe haben mehrere Möglichkeiten, um Abschreibungen gezielt zu nutzen und steuerliche Entlastungen zu erreichen. Dabei kommt es auf die Höhe der Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und die korrekte Zuordnung in der Software an.
Wichtige Abschreibungsarten:
- Lineare Abschreibung: Gleichmäßige Verteilung des Kaufpreises über die Nutzungsdauer. Gilt für die meisten Maschinen und Fahrzeuge.
- Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter: Für Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro netto kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird.
- Sofortabschreibung für GWG: Bei einem Netto-Kaufpreis bis 800 Euro kann die Ausgabe vollständig im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Welche Nutzungsdauer gilt für typische Betriebsmittel?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Diese Vorgaben sind Grundlage für die korrekte Erfassung in der Buchhaltungssoftware.
Anschaffung | Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle |
Backofen (elektrisch oder gasbetrieben) | 10 Jahre |
Knetmaschine | 10 Jahre |
Verkaufsfahrzeug | 6 Jahre |
Registrierkasse / Kassensystem | 7 Jahre |
Kühlzelle oder Kühlschrank gewerblich | 10 Jahre |
Bürocomputer | 3 Jahre |
Wird die Anlage vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft oder aus dem Betrieb genommen, ist eine Sonderbehandlung in der Buchhaltung notwendig. Auch hier ist die richtige Umsetzung in der Software entscheidend.
So lässt sich Technik effizient in der Software abbilden
Buchhaltungsprogramme helfen dabei, Abschreibungen korrekt zu berechnen und zu verbuchen. Wichtig ist, dass die eingesetzte Software speziell auf die Bedürfnisse im Handwerk oder sogar im Bäckerhandwerk ausgelegt ist. Automatisierte AfA-Berechnungen und ein integriertes Anlagenverzeichnis erleichtern die Arbeit deutlich.
Besonders effizient gelingt die Umsetzung mit einer branchenspezifischen Software für Bäckereien. Die Anwendung ermöglicht unter anderem:
- automatische Berechnung der AfA nach gültigen Vorgaben
- Verwaltung aller Anlagegüter mit Buchwertentwicklung
- einfache Zuordnung in Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
- komfortable Sammelposten-Verwaltung für GWG
- übersichtliche Auswertungen für Steuerberater oder das Finanzamt
Worauf Bäcker bei Investitionen achten sollten
Bereits vor dem Kauf neuer Technik sollte geprüft werden, wie sich die Investition steuerlich auswirkt. Die Entscheidung für Kauf, Leasing oder Miete hat unterschiedliche Folgen für die Abschreibung und die Liquidität. Wer die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter kennt, kann gezielt investieren und steuerliche Vorteile nutzen. Eine vollständige Dokumentation aller Belege, Rechnungen und Verträge bildet die Grundlage für eine korrekte Buchführung. Geeignete Programme zur digitalen Verwaltung dieser Informationen unterstützen dabei, den Aufwand zu minimieren und die Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben sicherzustellen.
Quelle: PerformanceLiebe