Die BGN passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 den verรคnderten Arbeitswelten an. Fรผr viele Betriebe wird das Verรคnderungen mit sich bringen.
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Der BGN-Gefahrtarif 2025

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beitrรคge fรผr ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Arbeiten wird sich in den kommenden Jahren weiter verรคndern. Die BGN beobachtet dies aufmerksam und passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 auch diesen verรคnderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel fรผr Beschรคftigte, die ausschlieรŸlich Aufgaben der internen Verwaltung ausfรผhren, mobiles Arbeiten kรผnftig der Bรผro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Auch werden Gewerbegruppen, die eine รคhnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: โ€žBearbeitung von Geflรผgelโ€œ geht in der Gewerbegruppe โ€žBe- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwarenโ€œ auf, weil durch die fortschreitende Technisierung keine Abgrenzung mehr sinnvoll ist.

Fรผr viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Verรคnderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfรคlle und Berufskrankheiten in den zurรผckliegenden Jahren verรคndert hat. So sinkt beispielsweise fรผr das Gaststรคtten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen grรถรŸte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.

Neuer Gefahrtarif der BGN

Die BGN wird zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin โ€žAkzenteโ€œ. Bescheide zur Veranlagung gehen ab Mitte Oktober 2024 an die Betriebe.

รœber die BGN

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung fรผr die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getrรคnkeindustrie, des Hotel- und Gaststรคttengewerbes, des Bรคcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mรคlzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschรคftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfรคllen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert โ€“ zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in รผber 380.000 Betrieben.

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Arbeitssichertheit รผber Gefahrtarif hinaus

Dieย BGNย gibt in derย Arbeitssicherheitsinformation โ€žGewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatzโ€œย (ASI 9.02) Tipps zurย Maximierung der Sicherheitย und zumย richtigen Verhalten bei und nach einem รœberfall.ย Mehr dazu hier.

Quelle: BGN

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