Die EU hat zum 24. Januar 2023 neue Sorten an Speiseinsekten zugelassen. (Quelle: VZ NRW/adpic)
Quelle: VZ NRW/adpic

Grille gefällig?

Rund 2.000 essbare Insekten gibt es laut Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weltweit werden diese bereits von 2 Mrd. Menschen regelmäßig verzehrt – besonders in Asien. Von der EU wurden zum 24. Januar 2023 neue Insektarten als Lebensmittel zugelassen. Wir haben deshalb bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachgefragt, unter welchen Bedingungen Insekten auch in Europa als Zutat infrage kommen – und wie sie in der Speisekarte gekennzeichnet werden müssten.

Neue Speiseinsekten

Zum 24. Januar 2023 wurden folgende Insektenarten als Lebensmittel in der EU zugelassen:

  • Mehlwurm – gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Larven des Mehlkäfers (erste Zulassung: Mai 2021)
  • Wanderheuschrecke – gefroren, getrocknet oder in Pulverform (erste Zulassung: November 2021)
  • Heimchen/Hausgrille – gefroren, getrocknet, pulverförmig und teilweise entfettetes Pulver (erste Zulassung: März 2022)
  • Buffalowurm – gefrorene, pastenartige, getrocknete oder pulverisierte Larven des Getreideschimmelkäfers (erste Zulassung: Januar 2023)

Auf der Zutatenliste

Nora Dittrich, Ernährungswissenschaftlerin und Referentin für Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, antwortet auf die Frage, wie Verbraucher über Insektenbestandteile in Lebensmitteln zu informieren sind: „Hersteller, die Insekten oder Insektenbestandteile in Lebensmitteln verarbeiten, müssen diese in der Zutatenliste angeben.“

Im Wortlaut klingt das auf der Zutatenliste z. B. wie folgt:

„Getrocknete Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

oder auch

„teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“

Zu einer Irreführung durch fremdartige Begriffe oder Nummern kann es bei verpackten Lebensmitteln also nicht kommen. Demnach besteht keine Gefahr, durch unzugängliche Informationen Produkte mit Speiseinsekten verkauft zu bekommen.

Kennzeichnung loser Ware

Anders sieht es in Hinblick auf lose Ware aus, wie sie im Restaurant oder beim Bäcker verkauft wird. Hier gibt es üblicherweise keine Zutatenliste. Allerdings sind Hinweise für Allergiker verpflichtend. Nora Dittrich erläutert: „Speiseinsekten können allergische Reaktionen bei Verbrauchern auslösen, die gegen Krebstiere, Weichtiere und/oder Hausstaubmilben allergisch sind“, und ergänzt: „Die Information über die 14 möglicherweise enthaltenen Allergene bei loser Ware kann schriftlich oder mündlich erfolgen, allerdings gehören Insekten bisher leider nicht dazu. Hier gilt es, rechtlich nachzubessern und Speiseinsekten, bzw. deren Bestandteile, als Allergen im Rahmen der verpflichtenden Allergenkennzeichnung aufzunehmen.“

Die Ernährungswissenschaftlerin verweist darauf, dass es sich bei Speiseinsekten bislang um eher teure Rohstoffe handelt und entsprechende Lebensmittel noch eine Nische darstellen. Die Verbraucherzentrale NRW geht daher davon aus, dass „Verkäufer von loser Ware dies wahrscheinlich als besonderes Verkaufsmerkmal hervorheben.“

„Idealerweise wird schon im Rahmen des Produktnamens oder gar der Bezeichnung am Schild neben der Ware oder in der Speisekarte auf das Vorhandensein von Speiseinsekten hingewiesen.“

Nora Dittrich

Warum Speiseinsekten?

Die rationalen Argumente für den Verzehr von Speiseinsekten sind hinlänglich bekannt: Sie weisen einen hohen Proteingehalt auf, der gängigen Fleischwaren in nichts nachsteht. Hinzu kommen gesunde Omega-3-Fettsäuren, die besonders für die geistige Fitness unverzichtbar sind. Gleichzeitig werden in Farmen mit Speiseinsekten deutlich weniger Treibhausgase ausgestoßen und es wird weniger Wasser benötigt. Sie sind laut Verbraucherzentrale NRW auch ergiebiger: 80 Prozent des Insektenkörpers können gegessen werden. Zum Vergleich: beim Rind sind es nur 40 Prozent.

Besonders als Streetfood sind Speiseinsekten beliebt, wobei sie als Snack zum Mitnehmen an Experimentierfreudige verkauft werden. Ein Beispiel ist das Münchner Tollwood-Festival, im Sommer 2022 erstmals Insekten als Streetfood ausgegeben wurden.   

info

Ernährungstrends der Zukunft

Wie ernähren wir uns in Zukunft? Dann schauen Sie in unseren Artikel zu Ernährungstrends.

Quelle: B&L MedienGesellschaft, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Toolwood

Ende Januar 2023 wurden einige neue Sorten an Speiseinsekten in der EU zugelassen. Wie müssen Lebensmittel mit Insekten gekennzeichnet werden?...

Diesen Artikel jetzt gratis lesen?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf blgastro.de

Die Registrierung beinhaltet den kostenlosen Zugang zum B&L Medien Fachportal und den kostenlosen Newslettern einschließlich aller wichtigen Branchen- und Produktinformationen.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
DSGVO Einwilligung

Mehr zum Thema

Jetzt uneingeschränkten Zugang
zu allen News bekommen!

Einfach kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet unsere kostenlosen Newsletter für den Außer-Haus-Markt. Den Newsletterbezug können Sie jederzeit über Ihren Account anpassen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Verwendung Ihrer Daten zu wiedersprechen. Benutzen Sie dazu den in der Newsletter-Mail befindlichen Abmelde Button. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
DSGVO Einwilligung