Schulverpflegung Ausgabe 3/2023 ist erschienen.
Quelle: B&L MedienGesellschaft

Schulverpflegung 3/2023 ist erschienen

Mögliche Erhöhungen der Schulessensgebühren sorgen derzeit für reichlich Gesprächsstoff. Oftmals schlagen dabei die Emotionen hoch. Kommunen, Eltern, Schüler und Lehrer stehen vor der Frage, wie die steigenden Kosten für das Schulessen zu bewältigen sind, teilweise sind Preise von 8,50 Euro pro Essen im Gespräch. Die Reaktionen der Politik fallen vielerorts mehr als bescheiden aus. Der Koalitionsstreit über die immer wieder vertagte Entscheidung zur Kindergrundsicherung ist nur ein Beispiel dafür.

Begrüßenswert ist dagegen die Initiative des Dehoga-Bundesverbands, die fordert, dass das Essen in der Kita und Schule gesund und finanzierbar bleiben muss. Eine Steuererhöhung auf 19 Prozent stehe im krassen ­Widerspruch zu den Zielen der Ernährungs­strategie der Bundesregierung. Gerade das gemeinsame Essen in Schule oder Kita ist so viel mehr als pure Nahrungsaufnahme, es legt den Grundstein für das spätere Essverhalten.

Warum – fragt man sich – funktioniert dieses Thema in anderen Ländern? In Südkorea z. B. ist das Schulessen kostenfrei, die Finanzierung trägt hier der Staat. Und jüngstes Beispiel ist in diesem Zusammenhang Großbritannien: Die Stadt London übernimmt die Kosten für das Mittagessen für Schüler an Ganztagsschulen. Etwa 440 Pfund je Schüler – das sind 514 Euro (insgesamt 135 Millionen Pfund) – sollen Londoner Familien finanzielle Entlastung bringen, hat die Stadtverwaltung vorgerechnet. Allerhöchste Zeit sei es, den Zugang zu kostenlosem Schulessen in England deutlich auszuweiten, forderte auch Starkoch Jamie Oliver zum Start des neuen Schuljahres.

Optimale Schulverpflegung gelingt nur, wenn Schule neu gedacht wird. Wie das geht? Kommen Sie zum 14. Deutschen Kongress für Schulverpflegung im Rahmen der Intergastra 2024, der sich genau dieser Problematik stellen wird.

Weitere Inspirationen liefern zudem Best Practices und Interviews in der Herbstausgabe der Schulverpflegung.

Weitere Themen in Schulverpflegung 3/2023

Technik – Wasserspender & Tafelwasseranlagen

Wasser einwandfrei: Carsten Scheel, Experte für Tafelwasseranlagen und tätig für Brita Professional, gibt Tipps zum einwandfreien und hygienischen Betrieb von Tafelwasseranlagen. (S.26f)

Interview – Ralf Blauert, 1. Vorsitzender, Verband Deutscher Schul- und Kitacaterer e.V.

Motiviert ins Schuljahr 2023/24: Der Dehoga-Bundesverband fordert von der Ampelregierung, dass Kita- und Schulverpflegung gesund und finanzierbar bleiben. Im Gespräch dazu mit Ralf Blauert, 1. Vorsitzender des VDSKC. (Mehr dazu auf S. 17 sowie ausführlicher online).

Aus der Praxis – Klinikum Stuttgart

8.000 vs. 3.000 Essen: Ein Klinikum, das mehr Kitakinder zu seinen Essensteilnehmern zählt, als Patienten? Diese Situation gibt es in der Küche des Versorgungszentrums des Klinikums Stuttgart. Einen Einblick gibt es im Magazin auf S. 28f.

Management – Maßnahmen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden

Spenden statt verschwenden: Statt übrig gebliebenes Schulessen wegzuwerfen, spendet die Stadt Mönchengladbach dieses an soziale Einrichtungen (Mehr dazu auf S. 20f).

assignment

Neugierig geworden?

Sie können die aktuelle Ausgabe Schulverpflegung 3/2023 als digitale Ausgabe kaufen.
Im Shop können Sie zudem ein Mini-Abo mit Vorzugspreis für die zwei kommenden Ausgaben der Schulverpflegung abschließen, oder klassisch ein Jahres-Abo.

Quelle: B&L MedienGesellschaft

Mehr zum Thema

BuL-MedienGesellschaft_RGB_kurz
transparent_gif

Jetzt uneingeschränkten Zugang
zu allen News bekommen!

Einfach kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet unsere kostenlosen Newsletter für den Außer-Haus-Markt. Den Newsletterbezug können Sie jederzeit über Ihren Account anpassen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Verwendung Ihrer Daten zu wiedersprechen. Benutzen Sie dazu den in der Newsletter-Mail befindlichen Abmelde Button. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
DSGVO Einwilligung