Fรผr die Berechnung von Kurzarbeitergeld (KuG) sind fรผr das Gastgewerbe spezifische Regelungen zu beachten. Deswegen hat der Dehoga Bayern wichtige und aktualisierte Informationen rund um das Thema KuG zusammengestellt und mรถchte damit unterstรผtzen, den รberblick zu behalten.
Berechnung der Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschlรคge bzw. vermรถgenswirksame Leistungen beim KuG
Bisher regelmรครig bezahlte (und bisher) sozialversicherungsfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlรคge oder (auch bisher schon) sozialversicherungspflichtige vermรถgenswirksame Leistungen, werden im Falle der Kurzarbeit sozialversicherungspflichtig und mรผssen bei der Berechnung des Brutto-Sollentgeltes berรผcksichtigt werden. Wรคren Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen bzw. zu Nachtzuschlagszeiten normalerweise zur Arbeit eingeplant gewesen, fรคllt fรผr diese Arbeitszeiten KuG an.
Die Sozialversicherungsbeitrรคge fรผr das KuG werden von der Bundesagentur fรผr Arbeit im Rahmen der momentanen Sonderregelung rรผckwirkend ab 1. Mรคrz 2020 zu 100 Prozent erstattet. Diese Erstattung wird mit der KuG-Abrechnungsliste beantragt, die als Anlage zum Leistungsantrag unbedingt dabei sein muss.
โSoll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt (einschlieรlich der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub), das der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ohne den Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt fรผr Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum (Kalendermonat) bei Vollarbeit erzielt hรคtte, soweit dieser Verdienst beitragspflichtige Einnahme im Sinne des SGB III (ยงยง 342 ff) ist und als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Zulagen oder sonstige Leistungen (z. B. vermรถgenswirksame Leistungen, Stellenzulagen usw.) sind zu berรผcksichtigen. Sachbezรผge sind mit dem Wert zu berรผcksichtigen, der sich aus der Sachbezugsverordnung ergibt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist ebenso nicht zu berรผcksichtigen (ยง 106 Abs. 1 Satz 4 SGB III) wie Entgelte fรผr Mehrarbeit. Dies sind alle Entgelte, bei denen eine Arbeitsleistung รผber die regelmรครige betriebsรผbliche Arbeitszeit (รberstunden) hinaus abgegolten wird. Sie umfassen sowohl die entgeltliche Abgeltung der Arbeitsleistung selbst (z. B. Stundenlohn) als auch den daneben gezahlten Zuschlag (รberstundenzuschlag). Das gilt auch, wenn die Zuschlรคge in Form einer pauschalierten Abgeltung geleistet werden.โ (Quelle: Bundesagentur fรผr Arbeit)
Hier ein Auszug aus den Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld auf der Homepage der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf
Berechnung von Feiertagen wรคhrend KuG-Bezug โ im Gastgewerbe nicht automatisch Lohnfortzahlung
Bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes sollte man darauf achten, dass Feiertage, also z. B. 1. Mai und Christi Himmelfahrt nicht automatisch mitbezahlt werden. Da das z. B. in der DATEV hinterlegte System nicht explizit fรผr die Branche entwickelt worden ist, berechnet es die Feiertage bei automatischer รbernahme falsch, es muss daher der folgende Ausnahmetatbestand fรผr das Gastgewerbe manuell eingegeben werden.
Grundsรคtzlich gilt: Fรคllt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergรผtung ausschlieรlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf KuG besteht dann normalerweise nicht. Fรผr die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfรคllt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer somit das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hรคtte. Arbeitnehmern, die an einem der Feiertage nicht eingeteilt gewesen wรคren, muss der Arbeitgeber fรผr diesen Tag Arbeitsentgelt zahlen.
Ausnahme fรผr das Gastgewerbe
Jedoch kann KuG trotz allem dann gezahlt werden, wenn der Feiertag รผblicherweise, also โbetriebsรผblichโ, ein Arbeitstag ist und die Arbeit nur durch die Coronakrise ausgefallen ist (Beispiel Schichtsysteme, Feuerwehr, Gastronomie- oder Hotelbetrieb). Dies ist mรถglich, da im Gastgewerbe das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nicht greift. Hierbei ist jedoch zu betrachten, wann der Mitarbeiter normalerweise gearbeitet hรคtte. Ist bzw. wรคre unter normalen Umstรคnden ein Mitarbeiter gemรคร Schicht- oder Arbeitsplan fรผr einen Feiertag oder Sonntag zur Arbeit eingeteilt, wird fรผr diesen Tag KuG bezahlt. (z. B. Koch, Service, Rezeptionist etc.). Grundsรคtzlich wird KuG fรผr die tatsรคchlich ausgefallenen Arbeitszeiten gezahlt. Sollte jedoch ein Mitarbeiter an einem gesetzlichen Feiertag seinen รผblichen freien Tag einbringen, besteht ebenfalls kein Entgeltfortzahlungsanspruch.
Zusammenfassend gilt: Mitarbeiter,…
…die am Feiertag sowieso gearbeitet hรคtten, erhalten KuG.
…die am Feiertag (diesem Wochentag) รผblicherweise ihren freien Tag einbringen wรผrden, erhalten keine Bezahlung.
…die am Feiertag sowieso nicht gearbeitet hรคtten, haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber.
Lohnfortzahlung bei Urlaub / Krankheit wรคhrend der Kurzarbeit
Hier hat der Arbeitnehmer fรผr die Dauer des Urlaubs bzw. der Krankheit (fรผr 6 Wochen) Anspruch auf Lohnfortzahlung in Hรถhe des normalen Arbeitsentgeltes.
Abzug von Sachbezรผgen (Kost bzw. Logis) bei KuG-Bezug
Bei Kurzarbeit wird der Sachbezug Kost bzw. Logis zu 100 % bzw. anteilig (vgl. Urlaub, Krankheit) nicht berรผcksichtigt, also herausgerechnet.
Notwendige Anlagen fรผr die KuG-Abrechnung
Leistungsantrag / nun Kurzantrag โ fรผr Corona vereinfachte Version:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf
Abrechnungsliste:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
Vollmacht des Steuerberaters (ggf)
Hรคufige Fehler, die die Bearbeitung verzรถgern:
– Mehrfachsenden: am besten entweder per E-Service, App, E-Mail oder Post
– Unterschriften fehlen
– Arbeitszeitausfรคlle werden nicht richtig dargestellt
– Arbeitnehmer kรถnnen nicht ausreichend identifiziert werden
– Angaben zur Gesamtzahl beschรคftigter Mitarbeiter und/oder Kurzarbeiter fehlen
– Adressรคnderungen werden nicht an die Betriebsnummernstelle gegeben bzw. stimmen dann nicht mit der in der Anzeige genannten Adresse รผberein
– Betriebsnummer fehlt oder stimmt nicht
– Es werden nur der Antrag oder nur die Abrechnungsliste eingereicht (beide Unterlagen sind erforderlich)
– Es wird nicht die aktuelle Version der Vordrucke verwendet (lag bzw. liegt teilweise auch an Lohnabrechnungsprogrammen, da deren Anbieter ihre Software erst noch aktualisieren mussten)
Auf der Webseite der Bundesagentur fรผr Arbeit gibt es neben Merkblรคttern und Erklรคrvideos auch ein neues Tool: Der digitale Assistent U:DO richtet sich insbesondere an Kleinunternehmer und fรผhrt Schritt fรผr Schritt und mit einfachen Erklรคrungen durch die Formulare.
Aktuelle Bearbeitungsdauer von KuG durch die Bundesagentur fรผr Arbeit in Bayern (BA)
Aktuell sind in Bayern laut BA alle grundsรคtzlichen Bescheide mit KuG-Nummer an alle Betriebe ergangen. Alle eingereichten Leistungsantrรคge, also Abrechnungen fรผr Mรคrz 2020 werden voraussichtlich bis 13. Mai 2020 bearbeitet werden. Allerdings meldet die BA, dass bislang viele April-KuG-Antrรคge noch nicht eingegangen sind.
Rรผckfragen รผber die KuG-Arbeitgeber-Hotline
Unternehmen / Betriebe kรถnnen sich jederzeit an ihre lokalen Ansprechpartner in den Agenturen fรผr Arbeit vor Ort zu Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld wenden. Sollten die Ansprechpartner nicht bekannt sein, wรคhlen Sie bitte die kostenfreie Rufnummer 0800- 4 55 55 20, dort werden sie an ihre regionale Agentur fรผr Arbeit weitergeleitet.
Quarantรคne und Tรคtigkeitsverbot fรผr auslรคndische Mitarbeiter, die wiedereinreisen
Grundsรคtzlich mรผssen sich alle Personen, die nach Deutschland einreisen fรผr 14 Tage in hรคusliche Quarantรคne begeben. Da ist aktuell gรผltig bis 10. Mai 2020, kann aber mรถglicherweise verlรคngert werden. Die Betroffenen mรผssen nach ihrer Einreise unverzรผglich und eigeninitiativ die zustรคndige Kreisverwaltungsbehรถrde (Landratsamt bzw. Gesundheitsbehรถrde) informieren.
Ausnahmen
Folgende Personen mรผssen sich nicht in Quarantรคne begeben, soweit sie keine fรผr eine Corona-Infektion typischen Krankheitszeichen zeigen, sich jedoch s.o. bei der Kreisverwaltungsbehรถrde melden:
- die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, also wieder arbeiten kรถnnen.
- diese Regelung betrifft insbesondere Pendler, die im Rahmen ihrer Berufstรคtigkeit nach Deutschland einreisen mรผssen.
- die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.
Besonderheiten
Die Quarantรคnepflicht gilt auch nicht fรผr Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwรถchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen (Saisonarbeitskrรคfte), wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tรคtigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaรnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung auรerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Quarantรคne vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausรผbung ihrer Tรคtigkeit gestattet ist. Hier sind jedoch strenge Auflagen zu beachten.
Auswirkungen der Quarantรคne auf das Arbeitsentgelt
- Kann der Arbeitnehmer sofort im Betrieb arbeiten, entfรคllt die Quarantรคne (Ausnahmeregelung s.o.) und er erhรคlt seine normale Vergรผtung.
- Kann der Arbeitnehmer trotz der Quarantรคne seine Arbeitsleistung erbringen (z. B. Homeoffice), ist er dazu verpflichtet und erhรคlt entsprechende Vergรผtung.
- Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, da der Betrieb geschlossen ist, entfรคllt die Ausnahmeregelung und der Mitarbeiter muss in zweiwรถchige Quarantรคne. Hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf KuG.
Die Entschรคdigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist hier nicht anwendbar. Denn ursรคchlich fรผr den Verdienstausfall muss die Quarantรคne sein und nicht die Betriebsschlieรung. Das heiรt, ist ein Betrieb geschlossen, entfรคllt der Anspruch nach ยง 56 IfSG, so die Aussage der Regierung von Oberbayern.
Quelle: Dehoga Bayern