Starkregen und Dammbrüche treffen große Teile in Bayern derzeit mit aller Härte und führen zu Überschwemmungen. Mittendrin: viele Betriebe aus dem Gastgewerbe. Seine Hilfe bietet unter anderem der Dehoga Bayern an. Mitglieder, die betroffen sind und Unterstützung brauchen, können sich an die Geschäftsstellen des Dehoga vor Ort wenden sowie speziell unter [email protected] und unter der speziell eingerichteten Rufnummer 089 28760-500 Unterstützung bekommen.
„Jetzt ist die Solidarität der Branche gefordert. Wir stehen an eurer Seite! Meldet euch, wenn ihr Unterstützung braucht. Wir danken allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz vor Ort!“
Dr. Thomas Geppert
Infos, Hilfe und Checkliste Hochwasserschäden
Darüber hinaus hat der Dehoga ein breites Paket an Informationsmaterialien geschnürt:
- Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise sind aktualisiert online auf einer speziellen Themenseite zu Überflutungen zusammengetragen.
- Hier findet sich zudem ein dreiseitiges Merkblatt mit Tipps zu Versicherungsschutz, arbeitsrechtlichen Fragen und dem Umgang mit Buchungen und Stornierungen aufgrund von Hochwasser.
- Eine dreiseitige Checkliste hat die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit Hochwasser und Schäden zusammengefasst.
- Zusätzlich gibt die Partnerfirma des Dehoga, die Versicherungskammer Bayern, in einem eigenen Merkblatt wichtige Tipps an die Hand.
Kurzarbeitergeld für betroffene Betriebe
Gut zu wissen: Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Flutschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht dafür bundesweit die gebührenfreie Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Tel. (0800) 4 5555 20 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe gibt es auch direkt auf der Themensite der Bundesagentur für Arbeit.
Dehoga fordert unbürokratische Hilfe
„Die Katastrophe bedroht viele Betriebe in ihrer Existenz. Gastronomie und Hotellerie brauchen direkte und unbürokratische Hilfe“, erklärt Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert.
Derzeit befindet sich der Dehoga Bayern in Abstimmung mit Ministerien, den Landesverbänden, dem Dehoga Bundesverband und allen relevanten Akteuren, um Hoteliers und Gastronomen die bestmögliche Unterstützung, so schnell wie möglich, zukommen zu lassen. Man hoffe zudem auf die Unterstützung des Bundes. „Wichtig ist jetzt, dass Hilfe schnell und unbürokratisch umgesetzt wird“, betont Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.
Mit den aktuellen Bemühungen ist klar: Die Dehoga hofft, dass sich die Lage rasch beruhigt, und setzt alles daran, ihre Mitglieder bestmöglich zu unterstützen.
Soforthilfe-Paket in Bayern
Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett in seiner heutigen Sitzung ein Soforthilfe-Paket beschlossen. In der anschließenden Pressekonferenz versprach der Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir lassen in der Not niemanden allein.“ Bayern wird den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Das Maßnahmenpaket wird eine Summe von etwa 100 Millionen plus x umfassen. Noch heute wird das Geld an die Bezirksregierungen überwiesen.
Wichtigste Eckpunkte für das Gastgewerbe
- Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Sofortzahlung von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Sofortunterstützung in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
- Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.
Umfrage zur aktuellen Lage
Wie geht es Ihnen vor Ort? Wenn es Ihre Zeit erlaubt, schildern Sie dem Dehoga gerne Ihre Situation über diese Umfrage.
Kurzarbeitergeld (KuG)
Der Dehoga informiert, da es im Gastgewerbe besondere Regeln zu beachten sind, über wichtige Informationen rund um das Thema KuG hier.
Quelle: Dehoga Bayern