Die Europäische Kommission hat dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt und damit den Weg für eine geförderte Destillation von Rot- und Roséweinen aus den Anbaugebieten Rheinhessen und Württemberg freigemacht. Bund und Länder schaffen nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Programms, das auf eine Entlastung des Weinmarkts zielt.
Krisendestillation zur Entlastung des Weinmarkts
Die entsprechende EU-Verordnung zur Krisendestillation soll in der zweiten Augusthälfte veröffentlicht werden. Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Überangebot an Rot- und Roséweinen abzubauen und den Markt zu entlasten. Dazu werden diese Weine zu hochprozentigem Alkohol gebrannt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der durch die Destillation gewonnene Alkohol ausschließlich für industrielle Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder Energie. Eine Verwendung des Alkohols für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist nicht zulässig. Interesse an der Krisendestillation haben die Anbaugebiete Rheinhessen und Württemberg gezeigt.
Hintergrund: Druck auf die Weinwirtschaft
Die Weinwirtschaft steht weltweit vor großen Herausforderungen. Veränderte Konsumgewohnheiten und geopolitische Entwicklungen haben die Nachfrage nach Wein in den vergangenen Jahren sinken lassen. Gleichzeitig sind die Produktionskosten deutlich gestiegen. Viele Weinbaubetriebe stehen dadurch wirtschaftlich unter erheblichem Druck. Vor diesem Hintergrund hatten Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Kommission eine außergewöhnliche Marktintervention aus der EU-Agrarreserve zu beantragen.
„Die Zustimmung der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Signal für unsere Weinbaubetriebe. Mit der Destillation schaffen wir kurzfristig Entlastung in einer angespannten Marktsituation. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, Angebot und Nachfrage mit strukturellen Maßnahmen und einer stärkeren Absatzförderung wieder dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen“, erklärte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Christine Schneider. Parallel zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen laufen bereits die Vorbereitungen für das Antragsverfahren. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Programm schnell umzusetzen. Aufgrund der notwendigen gesetzlichen und technischen Vorarbeiten rechnen wir derzeit mit einem Start im vierten Quartal 2026.“
Förderbedingungen für die Destillation
Gefördert wird die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung aus Rheinhessen und Württemberg. Die Förderung beträgt 43 Cent je Liter, zusätzlich werden 16 Cent je Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Wichtig ist, dass die Destillation erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen darf. Wer seine Weine vorher destillieren lässt, kann keine Förderung erhalten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten wird über den Start des Antragsverfahrens und die Bereitstellung der Antragsunterlagen rechtzeitig informieren.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten