BAFA-Förderung
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BAFA-Förderung: Wie bekommen Großküchen Fördermittel für ­Investitionen?

Die BAFA-Förderung unterstützt bei Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Küchentechnik. Für Großküchen besonders interessant: der Austausch älterer Spül-, ­Gar- oder Kältetechnik durch effizientere Modelle – sowie die Umstellung von Gas auf Strom. Wie werden diese Investitionen gefördert?

Steigende Energiekosten, ehrgeizige Klimaziele und der Sanierungsstau machen Energieeffizienz für Großküchen zu einem betriebswirtschaftlichen Thema. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) kann dabei einen wichtigen Investitionsimpuls geben. Sie unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung ausgewählter effizienter Technik mit einem Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), daher auch der Begriff „BAFA-Förderung“. 

Wie bei Förderprogrammen leider üblich, gibt es viel „Kleingedrucktes“ zu beachten. Wir geben im Folgenden einen Überblick über die formalen und technischen Anforderungen, konkret bezogen auf förderfähige Großküchentechnik. Darüber hinaus haben wir bei ausgewählten Herstellern nachgefragt, die bei der Antragstellung unterstützen.

Die BAFA-Förderung unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder wirtschaftlich tätige gemeinnützige Organisation bei Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Küchentechnik. 

  • Was ist förderfähig in Großküchen?
    • Austausch älterer Geräte durch effizientere Modelle – etwa in den Bereichen Spül-, Gar- oder Kältetechnik (Modul 4) – sowie die Umstellung von Gas auf Strom (Modul 6) bei beispielsweise Fritteusen, Öfen und Geschirrspülmaschinen.
  • In welcher Höhe?
    • Im Rahmen der EEW-Basisförderung (Modul 4) sind Zuschüsse von 10–15 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, wenn das neue Gerät mindestens 15 Prozent Endenergie gegenüber dem Bestandsgerät einspart und mind. 10.000 Euro investiert werden. Für kleine Unternehmen kann bei der Elektrifizierung im Modul 6 ein Zuschuss von bis zu 33 Prozent möglich sein, bei einer Mindestinvestition von 2.000 Euro.
  • Gut zu wissen
    • Das Altgerät muss in der Regel mindestens fünf Jahre alt, funktionsfähig und Eigentum des Antragstellers sein. 
    • Der Antrag ist immer vor Bestellung, Vertragsabschluss oder Maßnahmenbeginn einzureichen. 
    • Förderfähig sein können auch Nebenkosten wie Planung, Montage, Installation und Inbetriebnahme (maximal 30 Prozent der Kosten für den Erwerb der Anlage).
    • Hersteller unterstützen bei der Antragstellung.

Mehr dazu: www.bafa.de/eew

Modul 4 für Basisförderung

Moderne Küchentechnik anzuschaffen, ist teuer. Aber: „Jede dadurch eingesparte Kilowattstunde senkt die Betriebskosten und schont zugleich Ressourcen und Klima“, betont Johannes Faller, Leiter Projektvertrieb Winterhalter Deutschland. Dafür die BAFA-Förderung zu nützen, sei naheliegend. „Sie verkürzt die Amortisationszeit und macht eine ohnehin sinnvolle Entscheidung noch attraktiver“, ergänzt er. 

25 Seiten hat das „Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss“, das alle Klauseln zusammenfasst. Für Großküchen relevant sind dabei vorrangig die Module 4 und 6. Modul 4 fördert die „energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“. Dazu zählen elektrisch betriebene Backöfen/Kombidämpfer, Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe sowie Kühlmöbel für Lebensmittel. 

Die Basisförderung in Modul 4 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mittlere Unternehmen können zehn Prozent, kleine Unternehmen 15 Prozent der förderfähigen Investitionsgesamtkosten als Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro je Maßnahme. Die neue Anlage muss ein vorhandenes, weniger effizientes Gerät mit gleichem Einsatzzweck ersetzen; das Altgerät muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren im Unternehmen genutzt worden sein, sich im Eigentum des Antragstellers befinden und noch voll funktionsfähig sein. Zudem muss der jährliche Bedarf an Endenergie durch den Austausch um mindestens 15 Prozent sinken.

Modul 6 – Strom statt Gas

Für kleinere Betriebe kann Modul 6 besonders attraktiv sein. Es richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen und fördert mit 33 Prozent den Austausch fossil betriebener Bestandsanlagen – etwa Gasgeräte – durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen. Für Gastronomiebetriebe nennt das BAFA unter anderem Fritteusen, Öfen und Geschirrspüler. Hier liegt die Mindestinvestition bei lediglich 2.000 Euro. Auch in diesem Modul gilt: Das Altgerät muss mindestens fünf Jahre im Betrieb sein, dem Antragsteller gehören und noch funktionieren.

Investitionsgesamtkosten

Die Förderung bezieht sich bei beiden Modulen auf die Investitionsgesamtkosten, also nicht nur den reinen Gerätepreis, sondern auch anfallende Nebenkosten. „Wird tatsächlich nur ein Gerät ausgetauscht, dann halten sich die Nebenkosten in Grenzen“, weiß Johannes Faller, Leiter Projektvertrieb Winterhalter Deutschland. Meiko konkretisiert anhand eines Rechnungsbeispiels, dass beim Austausch einer Bandtransportspülmaschine im Wert von rund 70.000 Euro das Neugerät in der Regel einen Anteil von 80 bis 90 Prozent an den gesamten Investitionskosten hat und mit 7.200 Euro (MU) versus 10.800 Euro (KMU) gefördert wird. 

Je nach Projekt können aber auch größere Nebenkosten anfallen, beispielsweise für Planung, Montage, notwendige Installationsarbeiten oder Anschlüsse, Umbauten an Wasser, Strom und Lüftung oder die Inbetriebnahme. Diese förderfähigen Nebenkosten dürfen in Modul 4 und 6 jedoch nur maximal 30 Prozent der Kosten für den Erwerb der Anlage betragen. 

Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Altanlagen sind nicht förderfähig.

Effizienzfaktor Endenergie

Woran macht die BAFA fest, ob ein Neugerät effizienter ist als das bestehende? Hier ist der Begriff Endenergie entscheidend. Gemeint ist die Energie, die tatsächlich im Betrieb bezogen und eingesetzt wird – zum Beispiel Strom für die Spülmaschine oder den Kombidämpfer. Es genügt also nicht, dass ein Neugerät laut Datenblatt effizienter erscheint: Die Einsparung muss für den konkreten Austauschfall nachvollziehbar nachgewiesen werden – und mindestens 15 Prozent betragen.

Die Endenergie hängt bei Gartechnik unter anderem von den Produktionsmengen und der Nutzung im Küchenalltag ab und muss individuell berechnet werden (Nachweis des Endenergie-Einsparpotenzials, förderfähig). In der Regel bringt modernere Technik diesen Mehrwert aber mit sich. Eine Praxisstudie der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, weist beispielsweise Einsparungen von 24,1 Prozent Energie und 47,9 Prozent Wasser durch die Nutzung moderner Rational-Küchentechnologie nach. Verglichen wurden dabei unter anderem Kombidämpfer aus dem Baujahr 2014 mit solchen aus 2024 sowie Kochkessel, Doppelfritteusen, Kipper und Druckgarbraisièren aus 2004 mit modernen Alternativen wie Fritteusen und Multifunktionsgargeräten.

Bei Spülmaschinen spielen eine integrierte Wärmerückgewinnung, eine integrierte Wärmepumpe oder Standby Sparfunktionen eine zentrale Rolle. Diese Techniken senken den Stromverbrauch und machen die Förderung greifbar.

Rechtzeitig beantragen

Eine weitere Klausel besagt zudem, dass die ausgetauschten Geräte noch voll funktionsfähig sein müssen. „Das stellt sicher, dass gezielt in Effizienz investiert wird und nicht ohnehin fällige Ersatzbeschaffungen subventioniert werden. Unsere Empfehlung daraus: nicht warten, bis die Altanlage ausfällt. Wer den Austausch plant, solange das Gerät noch läuft, sichert sich die Förderung – wer den Defekt abwartet, verschenkt sie“, betont Johannes Faller von Winterhalter Deutschland.

Zu beachten: Der Antrag muss „vor Beginn der Maßnahme“ gestellt werden, das heißt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen zwar vorab erfolgen, bestellt werden sollte das Gerät aber erst nach Bewilligung.

Dabei hängt die Bearbeitungsdauer unter anderem von der Auslastung der Bewilligungsstelle sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren in vielen Fällen zwischen drei und zwölf Wochen.

Nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags üblicherweise innerhalb von drei Monaten.

Wichtig zu wissen laut Rational: Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab – ein Anspruch besteht daher nicht automatisch.

Für Großküchen lohnt deshalb ein früher Fördercheck: Welche Bestandsgeräte sind noch funktionsfähig? Wie hoch ist die reale Einsparung? Welche Installationskosten fallen an? Und passt die Maßnahme in Modul 4, Modul 6 oder bei komplexeren Vorhaben in einen anderen Förderansatz? Die Industrie unterstützt hierbei zunehmend mit spezialisierten Ingenieurbüros, Fördermittelexperten und strukturierten Abläufen.

Was tun bei Neuinvestitionen?

Und wenn die Förderung nicht greift, weil es sich um keine Austauschinvestition handelt? „Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Neuinvestitionen die sogenannte Premiumförderung innerhalb des Förderprogramms in Betracht kommen“, weiß man bei MKN. Sie ist technologieoffener als die Basisförderung und richtet sich an Maßnahmen, die besonders hohe Energie- und CO₂-Einsparungen erzielen. „Da die Voraussetzungen komplex sind und von vielen Faktoren abhängen, prüfen wir gemeinsam mit unserer Fördermittelexpertin individuell, welche Fördermöglichkeiten für das jeweilige Projekt infrage kommen“, heißt es von Seiten MKN.

Kunden von Rational stehen generell die Veit-ingenieure als Ansprechpartner zur Verfügung. „Die Förderlandschaft entwickelt sich kontinuierlich weiter, weshalb eine individuelle Prüfung des jeweiligen Projekts immer sinnvoll ist“, heißt es aus dem Hause Rational.

Letztlich ist trotzdem nicht jedes Gerät oder Projekt BAFA-förderfähig. „Unser Anspruch ist deshalb, Kunden unabhängig von Förderprogrammen die wirtschaftlich beste Lösung anzubieten“, sagt Johannes Faller von Winterhalter Deutschland. Auch hiermit ist langfristig bereits viel gewonnen.

Inwiefern unterstützen Unternehmen bei der Antragstellung einer BAFA-Förderung?

Rational

Quelle: Rational

Für alle Rational-Kochsysteme, von iCombi Pro und iCombi Classic über iHexagon bis hin zu iVario – in jeder Gerätegröße,–gibt es laut Hersteller eine passende BAFA-Fördermöglichkeit. Abhängig sei diese nur vom eingetauschten Altgerät. Die Veit-Ingenieure übernehmen die komplette Fördermittelabwicklung, von der Förderfähigkeitsprüfung über die Antragstellung bis zur Erstellung des Verwendungsnachweises und der Kommunikation mit den Behörden. Die Erstprüfung der Förderfähigkeit ist kostenlos und unverbindlich, die anschließende Antragsabwicklung kostenpflichtig, aber förderfähig. Rational-Kunden profitieren zudem von attraktiven Konditionen und einer professionellen Förderbegleitung aus einer Hand.  Bei der Rückgabe von  Elektroaltgeräten arbeitet Rational mit einem externen Partner zusammen, um eine fachgerechte und ökologisch sinnvolle Rücknahme und Entsorgung von zu ermöglichen.

Meiko

Quelle: Meiko

Die Antragstellung und weitere im Zusammenhang stehende Dienstleistungen übernimmt Meiko in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro. Die Überprüfung, ob eine Förderung möglich ist oder nicht, ist kostenlos. Im Auftragsfall erhält der Kunde vom Ingenieurbüro für dessen Dienstleistungen eine entsprechende Rechnung. Die Demontage und Entsorgung des Altgeräts kann Meiko kostenpflichtig übernehmen.

MKN

Quelle: MKN

MKN-Kunden erhalten eine kostenfreie Erstberatung durch die Fördermittelexpertin Dr. Daniela Lehr. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist und welches Förderprogramm am besten geeignet ist. Die eigentliche Antragstellung kann ebenfalls professionell begleitet werden. Diese Leistung ist zwar kostenpflichtig, wird jedoch in der Regel anteilig an der bewilligten Fördersumme berechnet. Bei Bedarf unterstützt MKN bei der Organisation einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Altgeräte über einen zertifizierten Entsorgungspartner. Eine Veräußerung der Altgeräte übernimmt das Unternehmen nicht.

Winterhalter

Quelle: Winterhalter

Fidelus Consulting übernimmt für Winterhalter-Kunden die gesamte Antragstellung auf Basis einer Vollmacht. Der Kunde stellt lediglich die Stammdaten, ein Foto der Altanlage und nach Umsetzung die Rechnungen bereit. Die gesamte Kommunikation mit der BAFA, die Erstellung des Einsparkonzepts und der Nachweise läuft über Fidelus. Die Einbindung des Energieeffizienzexperten von Fidelus Consulting beträgt 20 Prozent der BAFA-Zuwendung zzgl. MwSt., mindestens jedoch 589 Euro netto. Winterhalter unterstützt zudem bei der fachgerechten Entsorgung zu einem fairen, kostengünstigen Preis, der nur die Aufwandskosten umfasse.

Quelle: B&L MedienGesellschaft

beenhere

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Bild von Claudia Kirchner

Claudia Kirchner

Die Branche der Gemeinschaftsgastronomie begleitet Claudia Kirchner nun schon seit fast 20 Jahren, gestartet als journalistische Quereinsteigerin, wie im Fachjournalismus nicht selten. Dafür ist sie als Dipl.-Oecotrophologin quasi vom „Fach“. Und obwohl ihre Leidenschaft zu Studienzeiten eher der Ernährungsphysiologie und Mikrobiologie, denn der Haushalts- und Großküchentechnik galt, machte sie die redaktionelle Arbeit zu einer ausgewiesenen Technikexpertin. Als einstige FÖJ-lerin sensibilisiert für „Ökologie“, hat sie zudem deren „große Schwester“ – Nachhaltigkeit – frühzeitig in der Münchner Zentralredaktion zum Thema gemacht. Ihr Antrieb als Chefredakteurin des GVMANAGER, Redakteurin des Fachmagazins und Impulsgeberin der Zentralredaktion ist es, den Lesern praxistaugliche Tipps für den Umgang mit kleinen und großen Herausforderungen des Großküchenalltags an die Hand zu geben und spannende Einblicke in Erfolgsrezepte von Kollegen zu geben.

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