Plastikprodukte in der Gastronomie sind kein Thema mehr, oder doch? Die Deutsche Umwelthilfe bewertet das seit dem 3. Juli 2021 gรผltige Verbot bestimmter Einweg-Plastikprodukte als weitestgehend wirkungslos. Dies belegen stichprobenartige Tests der DUH in 20 Berliner Imbissen: In 70 % der getesteten Lรคden wurden verbotene Einweg-Burgerboxen und -Plastikbesteck, Plastik-Strohhalme oder kunststoffbeschichtete Pappteller angeboten. Dies sei keinesfalls auf etwaige Restbestรคnde zurรผckzufรผhren, denn diese mรผssten nach drei Jahren lรคngst aufgebraucht sein.ย
Plastikprodukte in der Gastronomie: Verstรถรe sollen sanktioniert werden
Die DUH fordert die Vollzugsbehรถrden der Bundeslรคnder auf, die Einweg-Plastikverbote endlich zu kontrollieren und Verstรถรe konsequent zu sanktionieren. Verstรถรe kรถnnen mit einem Buรgeld von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Zudem mรผsse die Nutzung von Mehrwegverpackungen durch finanzielle Anreize attraktiver gemacht werden, etwa durch eine Abgabe auf von der Verbotsregelung nicht betroffenes Einweg-Geschirr.
โWenn Ordnungsรคmter das Verbot von Einweg-Plastikprodukten nicht ernst nehmen, dann tun es Imbisslรคden und Gastronomiebetriebe auch nicht. Das zeigen unsere Testbesuche eindrucksvoll. Es ist dringend notwendig, die Einhaltung der Einweg-Plastikverbote zu kontrollieren und Verstรถรe konsequent zu sanktionieren. Der Verdacht liegt nahe, dass sich Hรคndler illegal durch Direktimporte aus dem nicht-europรคischen Ausland mit verbotenen Einweg-Plastikprodukten eindecken und diese weiterhin unbehelligt anbieten. Dieser unhaltbare Zustand muss schleunigst beendet werden.โ
Barbara Metz, Bundesgeschรคftsfรผhrerin der DUH
Statt รถkologischer Mehrweg-Alternativen werden zudem vielerorts Einweg-Produkte aus Plastik durch solche aus Papier, Pappe, Holz oder Aluminium ersetzt. Deren Umweltbilanz ist รคhnlich schlecht wie die von konventionellen Einweg-Plastikprodukten. Um solchen Ausweichbewegungen entgegenzuwirken, fordert die DUH eine Abgabe auf Einweg-Geschirr von mindestens 20 Cent. Mit den Einnahmen sollten Mehrwegsysteme gestรคrkt werden, denn auch hier offenbart sich akuter Nachholbedarf.
Deutsche Umwelthilfe bemรคngelt Angebot von โFakeโ-Mehrweg-Produkten
Besonders besorgniserregend ist laut DUH das zunehmende Angebot von โFakeโ-Mehrweg-Besteck in der Gastronomie. Die Hรคlfte der von der DUH getesteten Imbisse boten dickeres Plastikbesteck als Mehrweg an โ allerdings ohne Anreize zur Rรผckgabe und Wiederverwendung, wie ein Pfand.
โMehrweg sollte nur dann als solches angeboten und gekennzeichnet werden dรผrfen, wenn durch ein entsprechendes Anreizsystem die Wiederverwendung sichergestellt werden kann. Das war bei unseren Testbesuchen in Berlin nicht der Fall. So landen die dickeren Plastikartikel ebenso im Abfall oder der Natur wie zuvor die verbotenen Einwegprodukte. So werden sogar noch mehr Ressourcen verschwendet und auch die Abfallmengen werden grรถรer!โ
Thomas Fischer, DUH-Leiter fรผr Kreislaufwirtschaft
Hintergrund
Die DUH hat im Mai 2024 Testbesuche bei insgesamt 20 Berliner Imbissen durchgefรผhrt. Bei 14 der getesteten Imbisse wurden verbotene Einweg-Produkte gefunden. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung setzt Artikel 5 der EU-Einwegplastik-Richtlinie in nationales Recht um. Darin wird seit dem 3. Juli 2021 der Verkauf von Einweg-Plastikprodukten verboten, die besonders hรคufig an europรคischen Strรคnden gefunden worden sind โ wie Teller, Besteck und Strohhalme. Fรผr den Vollzug sind die Lรคnder verantwortlich. Haftbar sind Anbieter, welche die Produkte erstmals auf dem Markt bereitstellen.ย
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.