Die Mehrwegangebotspflicht wird auch nach sechs Monaten nicht von allen umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe geht nun rechtlich gegen Verstöße vor.
Quelle: Oliur auf Unsplash

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Gastrobetriebe

Auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht verstoßen noch immer zahlreiche große Unternehmensketten sowie deren Franchisenehmer gegen die neue Regelung. Dies ist das Ergebnis von stichprobenartigen Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Juni bei 27 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen. Verstöße stellte die DUH bei fast zwei Drittel der getesteten Filialen fest. Insgesamt sind 20 der 27 kontrollierten Ketten betroffen. Gegen Unternehmen und Franchise-Händler von Backwerk, Dunkin Donuts, Vapiano, Sausalitos, Yoko Sushi, Cineplex, UCI Kinos, Bäckerei Wiedemann und andere hat die DUH nun juristische Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen.

DUH: Mehrwegangebotspflicht nicht ausreichend

Die DUH hält die von Umweltministerin Steffi Lemke angekündigten Nachbesserungen der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie für nicht ausreichend, um umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zum neuen Standard zu machen. Die Angebotspflicht für Getränke- und Essensverpackungen in der Gastronomie wird ohne eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent auf jedes Geschirrteil zahnlos bleiben. Das von der DUH seit langem geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr und die angekündigte Schließung eines Schlupflochs zur Umgehung der Mehrwegpflicht durch Einweg aus Pappe oder Aluminium sind jedoch erste richtige Schritte.

Deutsche Umwelthilfe testet 27 Anbieter

Das Verpackungsgesetz sieht neben den Angebotspflichten auch die Information der Kunden über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde in mehr als einem Drittel aller von der DUH getesteten Filialen verstoßen. Kunden erhalten meist wenige, schlecht wahrnehmbare oder gar keine Informationen über Mehrwegalternativen. In keiner Filiale hat das Personal aktiv auf Mehrweg hingewiesen.

Bei den DUH-Tests bestätigte sich zudem die Umgehung der Mehrwegangebotspflicht durch den Ersatz von Einweg-Plastikverpackungen für Speisen durch solche aus Pappe. Bei zehn der 27 Ketten wurden reine Pappverpackungen eingesetzt. Umweltministerin Steffi Lemke hat am 27. Juni angekündigt, diese Regelungslücke schließen zu wollen.

Wechsel nur durch finanziellen Anreiz

Dazu sagt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH: „Insbesondere große Fast-Food-Ketten haben die Ausnahmeregelung für Einweg-Pappverpackungen für Speisen in schamloser Weise ausgenutzt. Deshalb ist es ein erster richtiger Schritt, dass unsere Forderung zur Schließung dieser Regelungslücke umgesetzt werden soll. So gut diese Nachbesserung auch ist, so zeigt sich doch bei unseren Testbesuchen, dass ein Wechsel von Einweg auf Mehrweg ohne einen finanziellen Anreiz in der Breite nicht funktionieren wird. Die in Tübingen seit Anfang 2022 geltende kommunale Einwegsteuer zeigt eindrücklich, wie erfolgreich dieses Instrument Mehrweg fördert. Eine solche Abgabe auf Einweg-Geschirr muss Umweltministerin Lemke auf Bundesebene einführen. Ohne dieses Element wird die Mehrwegangebotspflicht trotz der angekündigten Nachbesserungen ein zahnloser Tiger bleiben.“

Wenn es gelingt, den jährlichen Verbrauch von 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebechern, 4,5 Milliarden Essensboxen, 2,7 Milliarden Wegwerftellern und 2,9 Milliarden Besteckteilen durch umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu ersetzen, dann können jährlich über 490.000 Tonnen CO2 vermieden werden.

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Videotutorial: So klappt Mehrweg

Muss jeder und immer Mehrweg anbieten? Bepfandung – ja oder nein? Und was genau ist anders beim Reinigen von To-go-Geschirr? Das alles beantwortet jetzt ein kompaktes Video-Tutorial.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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