Wie wird die Mehrwegangebotspflicht umgesetzt, welche Verstöße gibt es? Ergebnisse der Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe. (Quelle: Sascha Krautz/DUH)
Quelle: Sascha Krautz/DUH

Kein Mehrweg trotz Pflicht

Millionenschwere Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinemaxx und Backwerk verstoßen teils eklatant gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aufgedeckt. Dazu hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband in den vergangenen Wochen dokumentierte stichprobenartige Testbesuche bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Die Kontrollen müssten je Bundesland durch Ordnungs- oder Gewerbeämter erfolgen – was laut Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, noch nicht passiert. Die DUH selbst hat daher erste Stichproben durchgeführt. „Wir haben bei großen Ketten angefangen, da diese auch eine gewisse Signalwirkung haben“, betonte Matthias Walter, Mitglied der Bundesgeschäftsführung und Pressesprecher.

Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft, DUH (Quelle: DUH/Heidi Scherm)
(Quelle: DUH/Heidi Scherm)

„In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben.“

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH

In jedem dritten Fall Verstöße

Verstöße stellte die DUH in mehr als jedem dritten Fall fest. Insgesamt sind zehn der 16 kontrollierten Ketten betroffen. Gegen Unternehmen bzw. Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx hat die DUH nun juristische Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen. Die DUH rechnet bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht mit Strafen von bis zu 10.000 Euro.

„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen, was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben“, bringt es die DUH-Bundesgeschäftsführerin auf den Punkt. Zudem räumt sie ein, dass das Gesetz nicht plötzlich kam, sondern mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung bestand.

„Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen. Wieder einmal müssen wir uns für die Rechte von Verbrauchern stark machen, weil die zuständigen Landesbehörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Wir fordern diese ausdrücklich auf, endlich tätig zu werden“, erklärt Barbara Metz.

„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbrauchern hinwegsetzen.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz (Quelle: Stefan Wieland)
(Quelle: Stefan Wieland)

Stichproben

Bei den Testbesuchen kontrollierten Tester der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten jedoch auch die Information der Kunden über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde noch weit umfangreicher verstoßen, wie die DUH beim Praxischeck feststellte. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten Kunden meist wenige oder gar keine Informationen darüber.

„In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kunden im Unklaren lassen“, ergänzt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Stolpersteine hin zu Mehrweg

Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies ist für ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich.

Die DUH kritisiert zudem, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Sie enthält zu viele Schlupflöcher und Lücken. So können Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie Pappschachteln für Burger. Das Gesetz sieht zudem keine finanziellen Anreize zur Mehrwegverwendung vor, Vermüllung bleibt somit einfach und günstig.

Außerdem setzen viele Anbieter wie McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen sind unkomfortabel für Kunden, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen Anbieter zurückgegeben werden können.

Forderungen der DUH

Damit Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen wirklich zum neuen Standard werden, fordert die DUH:

  • einen konsequenten Vollzug der Mehrwegangebots- und Informationspflichten durch die Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer inklusive Strafen bei Verstößen,
  • eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck,
  • eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auch auf andere umweltschädliche Einweg-Materialien wie Pappe oder Aluminium,
  • die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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