Mit diesen fรผnf Schritten gelingt die erfolgreiche Inklusion in GV-Betrieben.
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In 5 Schritten zur erfolgreichen Inklusion in GV-Betrieben

Inklusionsbetriebe in Hotellerie und Gastronomie gelten oft als Vorzeigeprojekte in der Branche. Doch wie lรคsst sich die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Behinderungen auch in der Gemeinschaftsgastronomie realisieren โ€“ zum Nutzen aller Beteiligten?

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, unabhรคngig davon, ob er eine Behinderung hat oder nicht. Dieses Grundrecht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Dennoch sind Menschen mit Behinderungen hรคufig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, obwohl ihnen keine Arbeitsunfรคhigkeit bescheinigt wurde.

Gerade die facettenreiche Gastronomie bietet ideale Einsatzmรถglichkeiten, um ihre Potenziale zu nutzen. Zahlreiche integrative Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie gut das Zusammenspiel in inklusiven Teams funktionieren kann. Immer mehr Arbeitgeber in der Gemeinschaftsgastronomie erkennen daher die Vorteile eines vielfรคltigen Teams und ยญengagieren sich fรผr eine offene Unternehmenskultur. Doch es bestehen weiterhin Vorurteile und Informationsdefizite. Wie also gelingt der Weg zur erfolgreichen Inklusion? Wir haben die wichtigsten Schritte aufgeschlรผsselt.

Schritt 1: Team einbinden und Inklusion zur Herzensangelegenheit machen

Damit Inklusion gelingt, sollte sie fest in der Unternehmenskultur verankert sein. Ein Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt positiv gelebt wird, fรถrdert die Bereitschaft der Belegschaft, Kollegen mit Einschrรคnkungen willkommen zu heiรŸen. Deshalb ist es wichtig, die Belegschaft frรผhzeitig einzubinden und transparent รผber inklusive MaรŸnahmen zu informieren. Schulungen und Workshops helfen, Berรผhrungsรคngste abzubauen und das Verstรคndnis fรผr die Fรคhigkeiten sowie die Bedรผrfnisse von Menschen mit Behinderungen zu stรคrken. Fรผhrungskrรคfte sollten regelmรครŸig Feedback einholen, um die Teamstimmung zu erfassen und gegebenenfalls MaรŸnahmen zur Stรคrkung der Inklusion einzuleiten.

Fรผhrungskrรคfte haben zudem eine Vorbildfunktion: Wer Inklusion aktiv vorlebt, fรถrdert die positive Einstellung der Mitarbeitenden. Daher ist es essenziell, auch das Fรผhrungspersonal gezielt zum Thema Inklusion zu schulen.

Schritt 2: Inklusives Recruiting etablieren

Der erste Schritt zur Inklusion beginnt bereits bei der Stellenanzeige. Neben gรคngigen Jobportalen sollten auch spezialisierte Plattformen wie InteยญgrationsVerbund.de oder myAbility.jobs genutzt werden. Zudem bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter Unterstรผtzung bei der Rekrutierung.

Menschen mit Behinderungen kรถnnen durch gezielte Formulierungen angesprochen werden, etwa: โ€žSchwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.โ€œ

Eine verstรคndlich formulierte Stellenanzeige mit klar beschriebenen Aufgaben und ohne unnรถtige Anforderungen ist entscheidend. Ebenso wichtig sind Angaben zu Kriterien, die fรผr Bewerber relevant sein kรถnnten, wie die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Option von Teilzeit oder die Anbindung an den รถffentlichen Nahverkehr. Der Bewerbungsprozess sollte mรถglichst barrierefrei gestaltet sein โ€“ von der barrierefreien Unternehmenswebsite bis zu geeigneten Rรคumlichkeiten fรผr Vorstellungsgesprรคche. Im Gesprรคch sollte der Fokus auf den Stรคrken und Potenzialen der Bewerber liegen, nicht auf ihren Einschrรคnkungen. Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung, sollte sie ebenfalls zum Gesprรคch eingeladen werden.

Schritt 3: Externe Unterstรผtzung einbeziehen

Zahlreiche Integrationsdienste unterstรผtzen Menschen mit kognitiven oder geistigen Beeintrรคchtigungen beim รœbergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Unternehmen kรถnnen von praxisnaher Beratung und kontinuierlicher Begleitung profitieren. Einrichtungen wie die MiA Akademie in Mรผnchen helfen dabei, ยญbรผrokratische Hรผrden zu รผberwinden und bieten Schulungen oder Mentoring-Programme an, um alltรคgliche Herausforderungen zu meistern.

Eine bewรคhrte Mรถglichkeit ist die Zusammenarbeit mit Lebenswerkstรคtten, bei der sogenannte ausgelagerte Einzelarbeitsplรคtze geschaffen werden. Dabei bleiben Beschรคftigte formal Mitarbeitende der Werkstatt, und das Unternehmen profitiert weiterhin von den Fรถrderleistungen der Werkstatt. Diese Modelle kรถnnen jederzeit flexibel beendet werden. Besonders erfolgreich ist jedoch oft der รœbergang zu einem regulรคren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhรคltnis, da er hรคufig mit enormen persรถnlichen Fortschritten der betroffenen Mitarbeitenden einhergeht. Fรผr den Erfolg ist es entscheidend, flexibel auf individuelle Bedรผrfnisse einzugehen โ€“ was gleichermaรŸen fรผr Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen gilt.

Schritt 4: Gesetzliche Vorgaben berรผcksichtigen

Unternehmen mit 20 oder mehr Beschรคftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fรผnf Prozent ihrer Arbeitsplรคtze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfรผllt, muss eine monatliche Ausgleichsabgabe an das zustรคndige Integrationsamt entrichtet werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jegliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen โ€“ sowohl im Einstellungsprozess als auch im Arbeitsalltag. Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass schwerbehinderte Mitarbeitende ihre Fรคhigkeiten einsetzen und weiterentwickeln kรถnnen. AuรŸer- und innerbetriebliche Weiterbildungen mรผssen auch ihnen offen stehen.

Darรผber hinaus haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte, darunter:

  • die Mรถglichkeit, รœberstunden ohne Begrรผndung abzulehnen,
  • Anspruch auf fรผnf zusรคtzliche Urlaubstage pro Jahr,
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern die Behinderung dies erfordert.

Fรผr die Kรผndigung eines schwerbehinderten Menschen ist die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhรคltnisses gilt jedoch diese Schutzregelung noch nicht.

Schritt 5: Fรถrdermรถglichkeiten nutzen

Es gibt eine Vielzahl an Fรถrderprogrammen, die Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen finanziell unterstรผtzen. Beratung und Hilfestellung bieten Integrationsรคmter, Inklusionsfachdienste sowie Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wichtig ist, Fรถrdermittel frรผhzeitig zu beantragen, da rรผckwirkend nur selten Zuschรผsse gewรคhrt werden.

Einige Beispiele fรผr Fรถrderungen:

  • Eingliederungszuschรผsse von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts fรผr maximal 24 Monate. In bestimmten Fรคllen kann die Fรถrderdauer verlรคngert werden.
  • Kostenรผbernahme fรผr Probebeschรคftigungen: Fรผr bis zu drei Monate kann die Agentur fรผr Arbeit die Personalkosten fรผr befristete Probeยญbeschรคftigungen รผbernehmen.
  • Zuschรผsse fรผr WeiterbildungsmaรŸnahmen: Bis zu 80 Prozent der Aus- und Weiterbildungskosten schwerbehinderter Mitarbeitender kรถnnen gefรถrdert werden, ebenso ein pauschalisierter Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.
  • Fรถrderung barrierefreier Arbeitsplรคtze: Integrationsรคmter bieten Zuschรผsse oder zinsfreie Darlehen zur Einrichtung eines barriereยญfreien Arbeitsplatzes an.

Zusรคtzlich bieten Integrationsfachdienste und Agenturen fรผr Arbeit finanzielle Unterstรผtzung bei der Durchfรผhrung betrieblicher Praktika fรผr Lohnkosten als auch eventuell notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz. Fรผr schwerbehinderte Menschen, die dauerhaft auf Unterstรผtzung angewiesen sind, kann eine Arbeitsassistenz gefรถrdert werden. Dabei handelt es sich um eine Hilfsperson, die bestimmte Aufgaben รผbernimmt, um die Arbeitsausfรผhrung zu erleichtern.

Quelle: Cornelia Liederbach fรผr B&L MedienGesellschaft

Checklisten #spรผrbargrรผn: So wird die AuรŸer-Haus-Gastronomie noch nachhaltiger. (Quelle: Colourbox.de)

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