Fรผr volljรคhrige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?
Fakt ist: Arbeitgeber dรผrfen Beschรคftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefรคhrden kรถnnen. Geregelt ist auch, dass sich Beschรคftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dรผrfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsรคtzlich verboten ist. Denn โKiffenโ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.
BGN ist fรผr Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen kรถnnen hier klare Verhรคltnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Die Mitarbeiter mรผssen รผber bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehรถrt die entsprechende Kommunikation.
Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschรคftigten zu dokumentieren.
Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Prรคventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstรผtzen, bietet die BGN auf ihrer Themenseite folgende Materialien an:
- Flyer fรผr Beschรคftigte: Dieser informiert รผber deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise fรผr einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
- Poster fรผr Betriebe: Das Poster kรถnnen Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschรคftigte dafรผr zu sensibilisieren.
- Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005): Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche fรผr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Prรคventionsarbeit. Sie beantwortet hรคufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis fรผr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
CBD in Gastronomie und Hotellerie?
CBD ist die Kurzform fรผr Cannabidiol. Und Cannabidiol ist wiederum ein Cannabinoid von vielen. Mehr als 100 Cannabinoide sind mittlerweile vonย der Hanfpflanzeย bekannt. Doch den meisten Wirbel gibt es um CBD. Dieses Cannabidiol wirkt nรคmlich โ im Gegensatz zu anderen Cannabinoiden โ nicht psychoaktiv. Und das wiederum bedeutet, dass CBD nicht in der Schublade der โDrogenโ landet. Stattdessen kรถnnte man es vielleicht sogar in der auรergewรถhnlichen Kรผche finden, beispielsweise in Form von CBD-รl.
CBD bahnt sich immer stรคrker seinen Weg in die Gastro- und Hotelleriebranche. Einige Anwendungsbeispiele liefert der folgende Beitrag.
Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe