Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt? Welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz? Die BGN rät zu klaren Vorgaben.
Quelle: Ryan Lange on Unsplash

Cannabis am Arbeitsplatz?

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Fakt ist: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.

BGN ist für Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Die Mitarbeiter müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.
Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.

Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, bietet die BGN auf ihrer Themenseite folgende Materialien an:

  • Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
  • Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
  • Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005): Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
info

CBD in Gastronomie und Hotellerie?

CBD ist die Kurzform für Cannabidiol. Und Cannabidiol ist wiederum ein Cannabinoid von vielen. Mehr als 100 Cannabinoide sind mittlerweile von der Hanfpflanze bekannt. Doch den meisten Wirbel gibt es um CBD. Dieses Cannabidiol wirkt nämlich – im Gegensatz zu anderen Cannabinoiden – nicht psychoaktiv. Und das wiederum bedeutet, dass CBD nicht in der Schublade der „Drogen“ landet. Stattdessen könnte man es vielleicht sogar in der außergewöhnlichen Küche finden, beispielsweise in Form von CBD-Öl.
CBD bahnt sich immer stärker seinen Weg in die Gastro- und Hotelleriebranche. Einige Anwendungsbeispiele liefert der folgende Beitrag.

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Bild von blgastro.de

blgastro.de

Die Redaktion von blgastro.de berichtet über aktuelle Entwicklungen, Trends und Themen aus dem gesamten Außer-Haus-Markt – von Gastronomie und Hotellerie über Gemeinschaftsgastronomie bis hin zu Catering und Schulverpflegung – kompakt, praxisnah und auf den Punkt. Hinter den Meldungen steht eine erfahrene Fachredaktion mit fundierter Branchenkenntnis, welche täglich relevante Informationen für Entscheider recherchiert und fundierte, kompakte Updates zu relevanten Entwicklungen aus der Branche gibt.

Mehr zum Thema

Mehr Nachhaltigkeit? Jetzt geht’s los.

Mit unserem kostenlose Whitepaper „Mehrweg erfolgreich umsetzen“ – inklusive Checkliste für den schnellen Einstieg.

Checklisten #spürbargrün: So wird die Außer-Haus-Gastronomie noch nachhaltiger. (Quelle: Colourbox.de)

Mehr Nachhaltigkeit? Jetzt geht’s los.

Mit unserer kostenlosen Checkliste!
#spürbargrün

Exklusive Gastro-Tipps
direkt in Ihr Postfach:

Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Verwendung Ihrer Daten zu wiedersprechen. Benutzen Sie dazu den in der Newsletter-Mail befindlichen Abmelde Button. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Verwendung Ihrer Daten zu wiedersprechen. Benutzen Sie dazu den in der Newsletter-Mail befindlichen Abmelde Button. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung.